Beschäftigungsverbot und Urlaubsabgeltung während der Schwangerschaft,völlig Mittellos

4 Antworten

Durch diesen Sachverhalt ist sehr schwer durchzufinden, weil vieles passiert ist, aber von Dir auch Fehlannahmen vorliegen.

Wenn der Anstellungsvertrag (befristet) am 02. 09. 2014 endete und dann 11 Tage Urlaub bezahlt und abgerechnet wurden, sind damit keine Beiträge bis zum 17. 09. bezahlt, sondern nur das Arbeitsentgelt bis zum 02. 09. hat sich erhöht. Ausser, davon steht aber nicht im Sachverhalt, man hätte sich auf eine Aufhebung zum 17. 09. 2014 geeinigt, dass könnte aber den ALG I Anspruch gefährdet haben. Ist aber wohl auch nicht geschehen.

Aus meiner Sicht ist ein Fehler von Euch gemacht worden, nämlich nciht zur Sicherheit einen ALG II Antrag ergänzend zu stellen.

Dann hätten die nämlich gezahlt udn ggf. das ALG I bekommen, wenn es gewährt wurde. Ob ein ALG I Anspruch besteht kann man auch Deinem Sachverhalt überhaupt nciht ablesen.

So...Hab des Problems Lösung.Wir haben auf die sechswöchige Mutterschutzfrist vor Geburt beim A.Amt verzichtet.Somit muss das Amt nach der Urlaubsabgeltung Alg1 zahlen und somit ist man wieder Pflichtversichert und die KK zahlt dann auch.Wir mussten allerdings alles einklagen beim Sozialgericht.Erst dann passiert was.Sogar mit Entschuldigung wegen schlechter Beratung.Der Kleine ist mittlerweile da und alles ist gut.

Alg 2 bekommt sie nicht.Wir sind nicht verheiratet.Aber eheähnliche Gemeinschaft.Deshalb wird mein Gehalt mit angerechnet.Ist knapp über der Grenze.Hatte aber einen Arbeitsunfall und würde ab Dezember Verletztengeld bekommen.Zählt das als Einkommen?Ich bin vorraussichtlich ein Jahr arbeitsunfähig.Aber ich glaub bis dahin ist es eh schon zu spät.

Hab nochmal nachgefragt.Ist doch nicht für die firma,sondern nur individuell für sie.Aber spielt ja auch keine Rolle.Das Amt hat das Bv überprüft und sie war vom 3. bis 6. vermittelbar und hätte somit auch Anspruch auf Alg1 gehabt.

Beschäftigungsverbot gibt es immer nur für die Mutter und nicht für die Firma!

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Dann wird Euer Widerspruch auch Erfolg haben.

Ändert aber ncihts daran, dass Dein Sachverhalt in diesem Punkt noch Lücken aufweist. Nämlich ob das ALG I höher ist, als ALG II wäre udn auch ncihts daran, dass Ihr bei einem rechtzeitigen, vorsorglichen ALG II Antrag nicht ohne Geld dastehen würdet.

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@wfwbinder

das Problem ist wohl das sein Geld so viel ist, das kein Alg 2 Anspruch besteht!

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@Tina34

In der Überschrift steht "völlig mittellos."

Da standen sie am Mittelmeer und hatten keine Mittel mehr.

Nur das Ganze ohne Mittelmeer, aber mit Schwangerschaft.

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@wfwbinder
Da standen sie am Mittelmeer und hatten keine Mittel mehr.

Der 11.11. steht vor der Tür. Kann man Dich buchen?

Frag jetzt nicht, was am 11.11. ist!

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