Buchung der letzten Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr?

2 Antworten

Wenn

  • Du keine Dauerfristverlängerung hast,
  • die Voranmeldung pünktlich bis zum 10. Januar übermittelt hast und
  • die Steuer vom Finanzamt aufgrund eines vorliegenden Sepa-Mandats von Deinem Konto abgebucht worden ist,

dann gilt die Zahlung einkommensteuerrechtlich als in 2022 erfolgt. In allen anderen Fällen gehört das in 2023.

weltradler 
Fragesteller
 13.09.2023, 14:51

Ja, ich habe eine Dauerfristverlängerung, also wird die Zahlung in 2023 verbucht. Vielen Dank für die Auskunft.

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Ich meine, umsatzsteuerlich gehört sie ins Vorjahr 2022 und einkommensteuerechtlich ins Zahlungsjahr 2023.