bin Freiberufler - Absetzbarkeit einer "gemischt" genutzten Espressomaschine
ich bin freiberufler und arbeite viel von zuhause aus. ich habe mir eine espressomaschine gekauft, die ich sowohl privat als auch für meine kunden - sofern sie zu besuch kommen - nutze. ich habe kein dediziertes büro, jedoch 1-2 kunden bei mir zu "besuch", um mit ihnen projekte durchzusprechen und kontakte zu pflegen.
wie sieht das finanzamt das mit der espressomaschine? kann ich die (teilweise) absetzen?
1 Antwort
Bei diesen Ausgaben, die sowhl den privaten, wie den betrieblichen Bereich betreffen, gibt es ein Aufteilungsverbot. Diese gibt es nur bei Telefon Auto usw. wo man anhand von Aufzeichnungen die jeweilige Nutzung angeben kann.
Hier greift einer der Nachteile des Home office. Da wird nur helfen die nächste Espresso Maschine betrieblich zu erwerben und dan die neue im Bür zu haben und die gebrauchte im Privathaushalt. ;-)