bin Freiberufler - Absetzbarkeit einer "gemischt" genutzten Espressomaschine

1 Antwort

Bei diesen Ausgaben, die sowhl den privaten, wie den betrieblichen Bereich betreffen, gibt es ein Aufteilungsverbot. Diese gibt es nur bei Telefon Auto usw. wo man anhand von Aufzeichnungen die jeweilige Nutzung angeben kann.

Hier greift einer der Nachteile des Home office. Da wird nur helfen die nächste Espresso Maschine betrieblich zu erwerben und dan die neue im Bür zu haben und die gebrauchte im Privathaushalt. ;-)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986