Vom Urlaub direkt zum Kunden -> betrieblich oder privat?

2 Antworten

Ein "Steuerguru" sollte das selbst wissen.

Dein Urlaubsort interessiert das Finanzamt nicht, sondern nur die Entfernung zwischen deinem Wohnort und der Arbeitsstelle (das kann auch der Kunde sein). 

Der BFH hat genau anders entschieden -> (Aktenzeichen: VI R 94/01)

Clevere Firmenwagenfahrer legen einen beruflichen Termin auf den Tag, an dem sie von zu Hause in den Urlaub aufbrechen wollen. Dieser Termin liegt möglichst weit vom Wohnort entfernt und auf der Strecke in den Urlaub. Dann tragen sie diese Fahrt "Arbeitsstätte - Termin" als berufliche Fahrt im Fahrtenbuch ein und beginnen erst vom Termin aus ihre Privatfahrt in den Urlaub. Dieser Trick funktioniert auch am Rückreisetag.

Bei mir geht es auch um den Rückreisetag von meinem Urlaub.

Da hier aber niemand eine konkrete Antwort geben kann, schaue ich mich anderweitig um.

Finde die Aussagen immer so geistreich -> musst du ja wissen oder "mach" es doch einfach wenn es plausibel ist etc.

Meine Güte dieses Forum ist schwach. Eine einzige Frage kann nicht konkret beatnwortet werden sondern mit Klugschiss genau so schwammig wie vorher.

Hier sollte es Hilfe geben, die MIR hilft. Denn es ist meine Frage. Und NEIN keiner konnte hier helfen. Sehr schwach.

Zeitverschwendung beiderseits.

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Warum die gleiche Frage nochmal?

Würde evtl beide Fragen nochmals durchlesen. Dann fällt sicher was auf. Solche Antworten bringen mich nicht weiter. Siehe bitte neue, modifizierte und auf den Punkt gebrachte Frage. Danke

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@steuerguru2018

Soso, würdest Du. Ich nicht.

Du kannst hier modifizieren oder sonstwas.

Zweimal habe ich Dir gesagt, dass Du das, was Du als Werbungskosten geltend machen willst, dem Finanzamt glaubhaft bzw. belegen musst.

Es hilft Dir absolut nichts, wenn Du hier eine Antwort bekommst, die Dir gefällt bzw. die Du gerne lesen willst.

Also schreib in Deine Erklärung rein, was Du willst.

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@correct

Als Selbständiger sind es Betriebsausgaben!

Ich konnte von niemanden aus meinem Freundeskreis, die sich einigermaßen auf diesem Gebiet auskennen, eine vernünftige Aussage erhalten.

Mir geht es nur darum, ob es generell möglich ist direkt vom Urlaub zum Kunden zu fahren. Ja ich kann es Belegen, dass ich einen Kunden besuche und in Rechnung stelle. Dennoch gehe ich hier nicht von meiner Denkweise aus, sondern möchte eine feste gesetzliche Aussage dazu haben. Falls dies jemand überhaupt geben kann.

Vielen Dank

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@steuerguru2018

Dann sind es Glbaeben BA - ist aus der Frage nicht zu folgern.

Was Du als "feste gesetzliche Aussage" bezeichnest findest Du im EStG.

Das ist aber unerheblich.

Wichtig ist doch nur, dass das Finanzamt Dir folgen kann oder muss.

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@correct

Nochmal Abstrakt -> Ist es generell möglich vom Urlaub direkt zum Kunden zu fahren und diese Fahrt als Betriebsfahrt zu werten? Ja oder Nein? :)

Vielen Dank (PS: mir reicht ein JA oder NEIN in diesem Fall aus)

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@steuerguru2018

Noch antworte ich wie ICH will.

"Wichtig ist doch nur, dass das Finanzamt Dir folgen kann oder muss"

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@correct

Danke. Ich warte auf eine zweite Meinung dazu. Das FA kann immer folgen wenn es gesetzlich konform und plausibel ist. Aber das ja nicht meine Frage.

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@steuerguru2018

Die aber ist bereits beantwortet - "Also schreib in Deine Erklärung rein, was Du willst."

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@correct

Ob die Frage für MICH beantwortet ist entscheide ich auch selbst ;)

Und das ist sie nicht mal im Ansatz. Keine Antwort Ihrerseits hat mir geholfen. Dennoch danke. VG

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