Anzeige und Bilder von Ebay nehmen?

2 Antworten

Im Regelfall erwirbst du nur den Gegenstand, nicht aber das Recht am Foto des gezeigten Gegenstands, dass der Verkäufer gemacht hat. Das Urheberrecht für dieses Foto liegt weiterhin bei ihm. Der, der das Foto gemacht hat, kann von dir Unterlassung und Schadensersatz verlangen.