Wenn du mehrmal die Abholung angemahnt hast, ist die Verjährung 3 Jahre. Danach kannst da damit machen, was du willst. Sollte zwischenzeitlich ein Erdbeben den Sessel zerstört haben, dann bist du da raus, weil du nur noch für grob fahrlässige Schäden haftest.

die Kosten für Einlagerung kannst du dann auch in Rechnung stellen. Aber ehrlich gesagt, macht das alles keinen Sinn. Versuch es nochmal zu verkaufen und gut ist.

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Nein ist nicht erlaubt und strafbar. Ohne Einwilligung der Personen aus dem Chat, darf er nicht weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Nur bei einer darin erkennbaren Straftat, Ankündigung einer solche, darf das an die Polizei, etc. weitergeleitet werden.

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