Betreutes Wohnen?

3 Antworten

Meine Beste Freundin ist ebenfalls in Betreutes Wohnen, und ich würde gerne zu ihr ziehen, falls das möglich ist.

Dazu müssten seitens des Jugendamtes die Umstände im elterlichen Haushalt als unzumutbar eingestuft werden - sprich dir müsste nachweislich im elterlichen Haushalt psychische Verwahrlosigkeit drohen und Du müsstest von physischer Gewalt bedroht sein.

ich hatte sowieso vor, mit 18 auszuziehen.

wenn Dir dann ausreichend wirtschaftliche Mittel zur Verfügung stehen - bitte schön.

Du hast jedoch nicht grundsätzlich Anspruch auf Barunterhalt gegenüber Deinen Eltern.

Vorrangig sind Dir bis zum Abschluß einer Erstausbildung Deine Eltern zur Sicherstellung Deines Lebensunterhaltes verantwortlich.

Ansprechpartner ist, ob Du das nun willst oder nicht, das Jugendamt!