Bescheinigung über Haushaltsnahedienstleistungen
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Mieter einer Mietwohnung und habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung erhalten.Leider ist diese nich sehr detailiert aufgeschlüsselt. Wie ich erfahren habe, können Haushaltsnahediestleisungen wie Hausmeister, Grünpflege, Straßenreinigung etc. von der steuer abgestzt werden. Meine Frage lautet daher, wie genau muss die Bescheinung meines Vermieters über die Haushaltsnahendienstleistungen aussehen, damit das Finanzamt diese anerkennt? Müssen z.B. Rechnungskopien anliegend sein?
Des weiteren würde mich interessieren, ob der Vermieter verpflichtet ist mir diese Bescheinigung zu erstellen?
Vielen Dank für die Mühen bereits im Vorraus.
2 Antworten
Der Mieter hat Auskunftsanspruch über haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Anspruch ergibt sich aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag. Verlangt der Mieter die Auskunft, muss der Vermieter angeben, in welcher Höhe in den Betriebskosten die Anteile der haushaltsnahen Dienstleistungen i. S. v. § 35a EStG enthalten sind. Denn sonst ist der Mieter daran gehindert, diejenigen Kosten der Mietzahlung, soweit sie sich steuermindernd auswirken, gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 1.7.2009, 222 C 90/09, WuM 2009 S. 585
Nachweise bei Mietverhältnissen
Bei Mietern ist erforderlich, dass die auf den einzelnen Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung gesondert aufgeführt oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen sind. Dabei müssen die verschiedenen Rechnungen nicht einzeln ausgewiesen werden.
Zur Überprüfung der Bescheinigung kann das Finanzamt die Vorlage von Unterlagen und Zahlungsnachweisen vom Verwalter oder Vermieter verlangen (§ 97 AO).
Hier findest Du mehr zu diesen haushaltsnahen Dienstleistungen und als Anlage 2 den vorgeschriebenen Mustertext der Bescheinigung: http://www.kuerzer.de/hndl2010.
Da die Ausstellung offenbar einigen Hausverwaltungen besonders viel Arbeit macht, erheben sie eine Bescheinigungsgebühr.
Weitere Details zu Deinem Thema findest Du unter:
w ww.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1haushaltsnahe-dienstleistungen.html