haushaltsnahe Dienstleistungen
Hallo, ich habe bei der Steuererklärung für 2009 die Liefer- und Montagekosten für unsere Solar-Kollektoren als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben. Nun beabsichtigt das FA diese Kosten mit der Begründung "Die Steuerermäßigung für die Inspruchnahme von Handwerkerleistungen gilt nicht für Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme" nicht zu berücksichtigen. Die Solarkollektoren sind unter anderem für die Warmwasser-Pufferspeicher gedacht. Das ist doch keine Neubaumaßnahme oder? Ist das rechtens und wenn nicht, aufgrund welcher Gesetzmäßigkeiten kann ich mich dagegen wehren. Am Montag steht ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter an, vielleicht kann ich bis dahin Hilfe bekommen. Vielen vielen Dank. Renate
3 Antworten
Das kannst Du ganz entspannt sehen, wenn es um Dein Eigenheim geht und hier nachlesen: http://www.kuerzer.de/hndl2010.
Hierbei ist insb. die Randziffer 20 (rückwärts) zu lesen: "Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.". Hieraus folgt, wenn eine Flächenschaffung/-erweiterung nicht erfolgte, keine Neubaumaßnahme vorlag und demzufolge die Handwerkerleistungen ("Alles außer Material"!) angesetzt werden können.
DEr Finanzbeamte hat meines Erachtens recht.
Die Kollektoren sind eine neue (Teil-)-Anlage, keine Reparatur. Wären sie gleich mit dem Hausneubau erfolgt, oder bei einem Mietwohngrundstück eingebaut worden, würden sie als Anlge, oder mit dem Gebäude der Abschreibung unterliegen und nicht als Reparatur dem Sofortabzug unterliegen. Eine haushaltsnahe Dienstleitung paßt nciht.
Ihr könnt es aber als Handwerkerleitung versuchen. Hier dazu eine Fundstelle wo das schon von einem Fachmann beantwortet wurde. Der Steuerberater ist der Ansicht, das es geht.
Danke für die schnelle Hilfe. Hatte bereits ein Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter und bín ein Stückchen weiter. Bei den Solarkollektroen handelt es sich um eine Modernisierung der Heizungsanlage und nicht um eine Neubaumaßnahme, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen (BMF-Schreiben zu §35a vom 10.02.2010). Somit werde ich zu hoffentlich zu meinem Recht kommen. Aber warten wir erst einmal ab. Nochmals vielen Dank an alle die mir geholfen haben.