Verständnisfrage Günstigerprüfung und NV-Bescheinigung?
Hallo,
leider lerne ich erst nach und nach, wie man seine Steuern macht, diese Sache frustriert mich aber weil ich es nicht verstehe :(
Verstehe ich richtig, dass man bei einer Günstigerprüfung zwar - wenn es günstig kommt XD - weniger Steuern auf seine Kapitalerträge zahlen muss (weil der eigene Satz unter 25% Abgeltungssteuer liegt) aber man immer "irgendwas" bezahlen muss im Gegensatz zur NV-Bescheinigung? (Da kann man ja zB als Single bis zu 9000 ausschöpfen, also Gesamteinkommen)
Es geht um Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen, aber kein Arbeitseinkommen vorhanden ist
Ist man also "doof", wenn man jahrelang die Günstigerprüfung über Elster eingereicht hat, statt sich diese NV-Bescheinigung zu holen?
Kann ich jetzt noch für 2018 diese NV-Bescheinigung beantragen oder ist es zu spät?
Und wenn man die Abgeltungssteuer schon bezahlt hat - doof halt :( - kann man die dann durch eine Steuererklärung wiederbekommen? Also irgendwie mit der Anlage KAP eine Nichtveranlagung nachträglich erbitten?
Danke schön!!!! Ich versuche durch Lesen dazu zu lernen aber die Formulierungen sind alle so verwirrend :(
LG
2 Antworten
Abseits der langen Diskussion bei @cats123 habe ich hier eine andere Theorie, worum es gehen könnte:
Ich vermute Folgendes:
Die Einkünfte lagen auch unter Berücksichtigung der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag, so dass keine tarifliche Einkommensteuer entsteht.
Allerdings wurde versäumt, den Antrag auf Günstigerprüfung zu stellen, so dass abweichend von der tariflichen Einkommensteuer die Kapitalerträge abgeltend mit 25% besteuert wurden.
Die Frage ist hier nun, ob das repariert werden kann.
Liege ich damit richtig?
Antwort:
Gemäß BFH vom 12. Mai 2015, Az. VIII R 14/13, kann dieser Antrag gestellt werden, solange eine Änderung des Bescheides nach den Vorschriften der Abgabenordnung möglich ist. Daher ist zu prüfen, ob die entsprechenden Bescheide hier noch änderbar sind.
Kann ich jetzt noch für 2018 diese NV-Bescheinigung beantragen oder ist es zu spät?
Was soll das denn bringen? Die NV-Bescheinigung wird doch nur benutzt, um den KapSt-Abzug an der Quelle zu verhindern. Und in 2018 werden keine Kapitalerträge mehr ausgeschüttet, da das Jahr vergangen ist.
Wenn Du eine NV-Bescheinigung bekommst, so bedeutet dies ja, dass es keinen Grund gibt, zur Steuer veranlagt zu werden.
Also wenn es einen Grund gibt - wozu würde dann ein Antrag gut sein?
Die Abgeltungssteuer ist nur eine Erscheinungsform der Einkommensteuer.
Fällt keine ESt an, gibt es auch die Abgeltungssteuer zurück.
Ja.
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen incl. der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegt, beträgt Dein persönlicher Einkommensteuersatz 0%
Nur einige hundert Euro an Kapitalertragsteuer aus einem Aktienverkauf
die 801€ Pauschale war schon erschöpft durch andere Auszahlungen
und ich habe versucht zu verstehen, ob es sinnvoll ist für die Zukunft diese NV-Bescheinigung zu beantragen (weniger Aufwand , einmal beantragen 3 Jahre Ruhe?) oder ob ich schon zu spät bin weil da immer nur steht für die kommenden 3 Jahre gültig..aber laufend/rückwirkend????!
Im Endeffekt bekommst du dann, wenn ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.000 € liegt, ohne die Abgabe einer NV-Bescheinigung die einbehaltene Steuer über die Einkommensteuererklärung zurück.
Wenn du bei der Bank oder Depotstelle eine NV-Bescheinigung abgegeben hast, wird nichts einbehalten.
Okay, danke sehr! Abgegeben habe ich noch nichts dergleichen weil ich davon nicht wusste :(
Könnte ich für 2018 noch diese Bescheinigung beantragen oder ist es schon zu spät weil ich die Steuer schon "bezahlt" habe? Also wieder der Weg über die Elster Steuererklärung und dann direkt nächstes Jahr beantragen sinnvoller?
Es bleibt schwierig . Mitdenken ist angebracht.
Wenn die Kapitalertragsteuer bereits durch die Bank einbehalten (und an das Finanzamt abgeführt) wurde (was Du als bezahlt bezeichnest), dann kannst Du doch keine NV-Bescheinigung mehr vorlegen.
Du wirst - wie Millonen andere Bürger auch - die ESt-Erklärung abgeben (in Deinem Fall eine Sache von ein paar Minuten).
Für die Zukunft kannst Du die Bescheinigung ja beantragen - dabei frage ich mich aber, wovon Du lebst.
Macht es also keinen Unterschied im Endeffekt, bzw die NV-Bescheinigung bewirkt nur dass alles direkt behalten kann statt es vom FA erstattet zu bekommen? Sorry für die doofe Frage :(