Bereits bezahlte Ablöse zurück verlangen?

3 Antworten

Als eine Rechnung von einer Privatperson gibt es eh nicht. Höchstens eine Quittung. Garantie und Gewährleistung hast du eh nicht.
Und wenn er das Geschäft nun Rückabwickeln will dann zu 100%

Wie kommt der auf die Idee

Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 21:58

Er meint weil wir ja einen KAufvertrag haben über die küche und ich jetzt meinen unterschriebenen Teil also den 2. Teil der Ablöse zu bezahlen nicht nachkomme. Aber er hat mir ja eine fristgesetzt wenn er den 2. Teil jetzt nicht bis diese Woche bekommt- ich warte selbst noch auf die Ablöse aus meiner aktuellen Wohnung, was ich ihm auch versucht habe zu erklären - dann baut er die küche aus und da wir selbst erst vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen sind, habe ich zugestimmt und gesagt er soll sie ausbauen da wir eh unsere neue 20000 Euro Küche haben. Aber er will mir jetzt nur die Hälfte zurück zahlen und das sehe ich nicht ein.

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KarinM  15.09.2019, 22:03
@Malisare

Da hat er aber Recht

  1. Du und er müssen sich an den Vertrag halten
  2. Sonst kann er zurücktreten und die Kosten abwälzen

Das du kein Geld hast ist dein Problem

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 22:07
@KarinM

Nein das ist ja nicht das Problem. Schon richtig das wir uns an den Vertrag halten müssen, dennoch kann er nicht wenn er die küche nun komplett mitnimmt was ja er vorgeschlagen hat, sich meine geleistete Ablöse Zahlung behalten. Des Weiteren war das nur eine Nettigkeit diese schon im Vorfeld zu begleichen, da diese ja eigentlich erst bei Schlüsselübergabe fällig ist!

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 22:25
@KarinM

Und des Weiteren hab ich ja angeboten er soll 500 Euro für den Abbau abziehen und 5000 zurück überweisen, aber auch das sieht er nicht ein. Aber sich die Hälfte zu behalten kann nicht richtig sein!

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KarinM  15.09.2019, 22:56
@Malisare

Ich habe keien Ahnung was ihr vereinbart habt.

  1. Entweder du zahlst wie vereinbart und nimmst die Küche
  2. Oder eben nicht, dann kann er seine Kosten gelten machen und einen Schadenersatz wenn er die Küche nun dich verkaufen will aber billiger.
  3. Er muss einen Schaden schon beweisen. Aber durch den Abbau wird dei Küche sicher weniger wert. Vor allen müsste man ja erst mal einen finden bei dem die passt

Einfacher wäre ihr besteht auf die Lieferung und zahlt wie vereinbart. Unfair ist immer der der sich nicht an Vereinbarzngen hält

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 23:16
@KarinM

Ja das ist mir schon klar. Aber es war definitiv die Rede von einer Rechnung ohne dieser weiß ich ja gar nicht was die küche wert ist!? Er kann ja jeden x beliebigen Preis sagen und wir haben damals explizit danach gefragt. Kann ja sein das die küche das gar nicht wert ist!?

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Nein das ist nicht rechtens. Der Vermieter, also die Gemeinde hat den Vertrag nicht erfüllt. Vorausgesetzt, alles steht auch so im Vertrag, das mit dem Rechnungsbeleg. Wobei ich bezweifele, das man wenn man auf diesem Weg eine Einbauküche erwirbt Garantie und Gewährleistung des Herstellers in Anspruch nehmen kann. Nein es ist so, das Garantie und Gewährleistung nur vom Rechnungsempfänger eingefordert werden kann.

Wobei ich ich das mit der nicht mehr vorhandenen Rechnung für Unsinn halte. Die Gemeinden müssen solche Belege sicherlich Jahrzehnte aufbewahren. Nein die Küche war viel billiger als hier dargestellt. Ablöse für eine Küche 11.000€ ist sehr hoch. Wieviel laufende Meter ist die Küche denn lang? Du kannst je Meter bei Schränken oben und unten ca. 800 bis 1600€ rechnen. Sind Marken-E-Geräte (Constructa, AEG) drin oder billig Marken (Beko, Zanussi etc)? Das allein deutet in die Richtung billige Küche.

Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 18:17

Nicht die Gemeinde ist der Vermieter sondern eine Genossenschaft aber der aktuelle Meiter macht diese Spielchen.

Im Vertrag steht 1. Teil der Bezahlung bei wohnungszuspruch der Gemeinde (bei uns so üblich das die Gemeinde entscheidet wer die Wohnung bekommt!) 2. Teil im September. Den 2. Teil haben wir noch nicht bezahlt.

Und er nimmt die küche jetzt mit und ich soll das abbauen bezahlen und von den 5500 Euro bekomme ich laut ihm nur mehr die Hälfte zurück.

Weil wir hatten einen Kaufvertrag und drum muss er mir jetzt laut ihm nicht alles zurück zahlen.

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hildefeuer  15.09.2019, 18:24
@Malisare

Klar Lehrgeld bezahlt. Abbauen kostet ca. 500€ normalerweise. Nicht 2750€. Aber warum zahlt man, wenn solche Belege fehlen? Solche Betrügerein finden häufig mit Ablöse statt. Man bekommt etwas verkauft, was in Wahrheit billig oder wertlos ist. Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, Anwalt beauftragen.

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hildefeuer  15.09.2019, 18:18

Ist die Ablöse denn auf ein Konto der Gemeinde überwiesen worden oder bar geleistet worden? Wenn bar, würde ich mit rechtlichen Schritten drohen und den Bürgermeister informieren....

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 21:52
@hildefeuer

Die Ablöse wurde auf sein konto , sprich das vom aktuellen Mieter, überwiesen. Dies hat nichts mit der Gemeinde zu tun, die bestimmen lediglich nur den Nachmieter.

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Snooopy155  15.09.2019, 21:10

Bedauerlicherweise hat der Fragesteller zwar viel geschrieben, aber den Sachverhalt dann doch nur unzureichend dargestellt.

Wenn ich mich schon einverstanden erkläre für eine Einbauküche 11 000,- € Ablöse zu bezahlen, dann will ich doch im Vorfeld schon das Alter und Rechnungen dazu sehen.
Wenn sich nun Streit wegen der Nichtvorlage der Rechnungen ergibt, und dies im Ablöseverrtag so festgehalten wurde, dann kann der Kauf rückabgewickelt werden und der Verkäufer hat innerhalb einer gesetzen Frist die Einbauküche auf seine Kosten zu entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, dann kann der Jetzige Mieter die Küche auf Kosten des Verkäufers entfernen lassen.

Des weiteren gewinne ich den Eindruck, dass es sich hier um einen gewerblichen Mietvertrag handelt - und hier gelten andere Regeln.Nur so kann ich mir die erforderliche Zustimmung einer Gemeinde erklären.

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 21:47
@Snooopy155

Wir hatten damals die Wohnung besichtigt und auf Frage nach der Rechnung wurde uns mitgeteilt diese ist vorhanden und er wird sie uns bis zum Einzug raussuchen. dem ist nun nicht so denn jetzt heißt es, es gibt keine Rechnung und das wurde auch nie gesagt - ich weiß dumm, das wir uns das nicht schriftlich haben geben lassen. Es handelt sich um einen Mietvertrag mit einer Genossenschaft. Die Ablöse betrifft lediglich nur uns und den noch aktuellen Mieter der Wohnung.

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Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 21:53
@Malisare

Und die Küche ist laut ihnen erst 2 Jahre alt, was insofern stimmt da die Häuser dort nicht älter sind...aber wenn dies eine DAN Küche ist sollte es doch eigentlich kein Problem sein die Rechnung als Duplikat zu besorgen. Nichts desto trotz möchte ich die küche nun nicht mehr und er soll sie sich getrost in den a**** stecken! Aber mir nur die Hälfte zurück geben zu wollen und ich kann das Angebot bis morgen annehmen oder so auf die art ich bekomme sonst gar nichts...

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Snooopy155  16.09.2019, 09:48
@Malisare

Jetzt lieferst Du zwar wieder einige Details aber es fehlt noch immer einiges an Hintergründen.
Wo findet die Vermietung statt - in Deutschland oder Österreich? In beiden Ländern ist das Mietrecht unterschiedlich. DAN Küchen und die erforderliche Zustimmung der Gemeinde lassen auf Österreich schließen.

Der vorherige Vermieter weigert sich Kaufunterlagen - wie abgesprochen - vorzulegen. Er könnte jederzeit ein Duplikat der Rechnung sich bei seinem Verkäufer ausstellen lassen, aber er verweigert dies.

Dann fahre die harte Tour mit ihm, setze ihm eine Frist, bis wann der Ausbau vollzogen sein muß und die gesamte Anzahlung Deinem Konto gutgeschrieben sein muß. Das ist auch in Österreich so üblich. Verstreicht diese Frist, dann verklage ihn, vor Gericht wird er schnell erkennen, dass er beides sofort auszuführen hat. Alternativ kannst Du ja noch versuchen eine Stornierung Deiner Zahlungen bei der Bank zu erreichen.

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Die Rechnung sollte der Betreffende beim ihm bekannten Rechnungsaussteller in Kopie erbitten. Das kann er gleich am Montag erledigen (.... und alles ist gut oder?).

Malisare 
Fragesteller
 15.09.2019, 16:19

Nein das kann oder will er nicht.

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