Kann die Versicherung kürzen bei Haftpflichtschaden??
Hallo zusammen.
Eine Bekannte hat mit Ihren Heels meinen Pvc-Boden zertreten.
Sie hat es als Haftpflichtschaden gemeldet.
Nach Aufforderung habe ich einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Nun war der Nette Herr zur Besichtigung vor Ort und hat mir das Angebot gemacht den Schaden laut Gutachten voll zu übernehmen wenn ich ihn reparieren lasse.
Sollte ich mir das Geld auszahlen lassen würde er den Betrag der für auf und abbau der Küche anfällt kürzen weil diese Arbeit ja dann nicht anfallen würde.
Ich halte diese Begründung für sehr fragwürdig und bitte mal um Rat.
Beste Grüße
Frederik
3 Antworten
Wenn ich dies richtig sehe :
- die Haftpflichtversicherung wird leisten
- ein Regulierer der Versicherung war vor Ort
- ein Kostenvoranschlag liegt vor
Dann würde dies bedeuten :
- die Reparatur des Bodens wird übernommen
- Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen, werden auch übernommen (z.B. Abbau Küche)
Wenn anhand des Kostenvoranschlags abgerechnet wird (d.h. es wird nicht repariert), wird auch nur der Boden entschädigt. Die Folgekosten und die Mehrwertsteuer werden nicht übernommen. Dies ist gängige Praxis und nicht zu beanstanden.
Der Sachverhalt ist für mich unklar. Hat die Bekannte fahrlässig gehandelt? Hast Du sie auf den empfindlichen PVC-Boden hingewiesen oder Hausschuhe angeboten?
Wie alt war der PVC-Boden? Hatte er bereits Vorschäden? Ggf. ist gemäß BGB ein angemessener Abzug 'neu für alt' angemessen.
Ich verstehe nicht, worin die Kürzung bei einer Erneuerung liegen soll, wenn der Schaden auf Reparaturbasis übernommen werden soll. Willst Du den PVC erneuern lassen oder nicht? Ist der Schaden vielleicht gar nicht so gravierend?
Nein, das ist die übliche Machart.
Ausserdem, was juckt es Dich?
Schadenersatzpflichtig ist nicht die Versicherung, sondern die Dame mit den High Heels.
Ob die das, was Du von ihr zu bekommen hast, von der Versicherung erstattet bekommt, kann Dir doch egal sein.