Bank will die Bürgschaft für Küchenanzahlung(3200 €)nicht zahlen

2 Antworten

ganz schlecht, weil Du Dirdas Ding vorhr nicht genau durchgelesen hast.

es stellt sich hier aber trotzdem die Frage, ob sich die Bank darauf berufn kann.

Schließlich haben die dem Kunden (Möbelhändler) eine Brügschaftsurkunde ausgehändigt. damit ist das Ding in der Welt. Er hat sie an Dich weitergegeben (Du hast doch das Original in der Hand?). Also müssen die gegen aushändigung der Urkunde zahlen.

Aber für ein endgültiges Urteil müßte man den genauen Text der Urkunde kennen, denn es gibt bei Bankgarantien/-bürgschaften eine vielzahl von Texten.

Wenn der Küchenstudioinhaber eine Unterschlagung begangen hat, sollte das zur Anzeige gebracht werden - das Geld dürfte aber futsch sein.

Mit der Bank könnte davon ein zweiter Rechtsstreit ausgelöst werden - Ausgang unklar, hängt sehr von der Beweislage ab.