Bekommt man unverbrauchte Prämie von Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf zurück?

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Die Folgeversicherung kann ggf. einen Teilbetrag für die restliche Laufzeit als Nachlass auf ihre eigenen Beiträge im ersten Jahr anrechnen. Das Risiko, für das schon bezahlt wurde, wird dann vom Folgeversicherer übernommen.

Wenn dies ein signifikanter Betrag ist, kann eine entsprechende Ausgleichszahlung im Notarvertrag mit dem Käufer vereinbart werden. Die Versicherungen laufen auf Jahresgrenzen ohne Rückerstattungsrecht.

Im Regelfall übernimmt der Käufer die alte Police. Bezahlte Jahresbeiträge werden nicht vom Versicherer zurückerstattet. Der Verkäufer kann den Käufer bitten entsprechend pro rata temporis die Beiträge zurückzuerstatten. Ist aber eine Absprache zwischen Käufer und Verkäufer.