Geld zurück- wenn Nachhilfe nicht zum Erfolg führt- hat man Erstattungsanspruch?

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Sofern keine Erfolgszusage im Vertrag mit dem Nachhilfedienstleister vereinbart wurde, geht das nicht. Es wird ja nicht eine bestimmte Note zugesichert, sondern die Erbringung der Dienstleistung einer zusätzlichen Schulung. Ist der Schüler lernresistent oder an einem Thema einfach nicht interessiert, hilft Nachhilfe ggf. ja auch nichts.

Es gibt ab und zu Angebote mit "5 weg oder Geld zurück", aber das sind Angebote eher nach dem Motto "so doof kann einer doch gar nicht sein". Forderungen nach einer Besserung von 3 auf 2 oder 2 auf 1 sind schon weniger trivial.