bekommt etwa nicht jeder das Sterbevierteljahr?

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Jeder, der einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hat, hat auch gleichzeitig einen Anspruch auf die volle Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten 3 Monaten nach dessen Tod (Sterbevierteljahr).

Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst (als der überlebende Teil) Beamter warst oder nicht.


Emelina  27.05.2024, 15:02

Danke für den Stern :)

Besteht Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente, ist das unabhängig vom eigenen Stand.