Bekomme ich Probleme mit der Zulassungsstelle, weil für ein paar Tage keine EVB-Nummer hinterlegt ist?

2 Antworten

Du hast die Antworten auf Deine identische Frage nicht verstanden, oder?

Das Ganze spielte sich im November ab. Das bedeutet, Dein Pkw war für einige Tage anscheinend trotz erfolgter Zulassung nicht versichert.

In der fraglichen Zeit ist wohl nichts passiert, was eine Versicherung hätte regulieren müssen, also ist die Sache vom Tisch. 

Du hast nun ein rechtmäßig zugelassenes, versichertes Fahrzeug und alles ist gut.

Das verspätete Ummelden stellt rein rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar, ich glaube so 1 bis 2 Wochen Einsitzen ist als Erziehungsmaßnahme wohl angemessen.........grins 

Vorausgesetzt es erfolgt eine Selbstanzeige ;-))) 

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In der fraglichen Zeit ist wohl nichts passiert, was eine Versicherung hätte regulieren müssen, also ist die Sache vom Tisch.

So einfach ist das nicht. Das würde ja bedeuten, dass jemand ohne Versicherungsschutz fahren kann, solange kein Schaden passiert.

Wie ich geschrieben habe, fällt das der Zulassungsstelle natürlich auf. Bei ein paar Tagen lassen die das aber auch schon mal durchlaufen. Also muss er noch ein wenig beten. Ist ja Nikolaus, passt also.

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@gammonwarmal
Das würde ja bedeuten, dass jemand ohne Versicherungsschutz fahren kann, solange kein Schaden passiert. 

Okay, das war aber nachweislich nicht der Fall und von daher bin ich optimistisch.

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§ 6 PflVG

"Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen."

Wenn Du Glück hast, wird das von der Zulassungsstelle ignoriert und Du hörst nichts mehr davon. Wenn Du Pech hast, hat der Sachbearbeiter dort Lust, hier einmal die Kurve auszufahren und er bringt das Verfahren Gang.

Dein Fehler war, aber das hast Du wahrscheinlich schon selbst erkannt, mit dem neuen Versicherer nicht vorher zu klären, dass er rückwirkend Versicherungsschutz gewährt. Spricht man vorher mit denen, machen die das schon mal, meisten bei eidesstattlicher Versicherung, dass kein Schaden eingetreten ist. Haben die Dir das schon vorher gesagt, dann hättest Du das besser nicht machen sollen.