Zahlt Kfz-Versicherung bei Wildschaden, wenn man ausweicht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was du meinst greift eher bei kleineren Tieren wie Katzen, Mardern und Co. Diesen Kleintieren darf man nicht ausweichen. Wenn es sich jedoch um ein ausgewachsenes Reh handelt, dann kann deiner Freundin das Ausweichen nicht angelastet werden, da die Kollision noch drastischer ausfallen könnte als in den Graben zu steuern. Meiner Meinung nach besteht daher ein Versicherungsanspruch.

Sie sollte den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Deine Informationen sind eigentlich richtig. Aber auch dann haben die Versicherungen oft einen Teil des Schadens übernommen. Nun gibt es aber ein neues Urteil, bei dem die Richter gesagt haben, dass das Ausweichen der Schadenminderung dienen sollte und die Versicherung musste zahlen.