Beim Wachschutz/Empfang Trinkgeld annehmen?
Ich arbeite beim Wachschutz Veranstaltungsservice.Abends bekam ich vom Veranstalter/Kunden ein Trinkgeld von 20,-EURO.
Ich arbeite als Pförtner/Empfang.Ist dies erlaubt oder verboten?Wo ist das geregelt?Welcher Paragraph?Wir sind 4 Kollegen und ich wollte das Trinkgeld teilen?
3 Antworten
Hallo Syntexerror,
als Angestellter darfst du die (freiwillig gezahlten) 20€ Trinkgeld (steuerfrei) annehmen oder auch mit den anderen Angestellten teilen, wenn du das möchtest.
Dir ist es erlaubt zusätzlich zu deinem Arbeitsentgelt Trinkgeld zu bekommen.
Gewerbeordnung
§ 107 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
Absatz 3:
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__107.html
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 3
Steuerfrei sind:
Absatz 51:
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
VG Emelina
Das ist absolut in Ordnung und das Trinkgeld ist steuerfrei.
Teilen ist ein kollegialer Zug oder Du gibst etwas aus wie Pizza nächstens
Was sagt denn dein Arbeitsvertrag dazu, bzw. die entsprechenden internen Regelungen des Arbeitgebers?
Ich gebe zu bedenken, dass es neben den Gesetzen auch arbeitsvertragliche Regelungen geben kann!
Polizisten/Beamte dürfen z. B. trotz der von dir aufgeführten Gesetze keine Trinkgelder annehmen!