Bausparkasse behält Riesterförderung ein bei Kündigung. Ist Sie nicht verpflichtet es an die zfa zurück zu zahlen?

1 Antwort

So wie Du es schilderst, habt ihr anstelle der geforderten Abschlußgebühr von 1200,- €  nur 600,- € gezahlt habt. Diese Abschlußgebühr ist auch bei Kündigung des Vertrages an die Bausparkasse zu zahlen.

Da zuerst einmal alle Zahlungen bis zur Deckung der Abschlußgebühr hierfür verwendet werden, ist das Vorgehen der Bausparkasse auch korrekt. Theoretisch können von Dir auch noch 240,- € von der Bausparkasse nachgefordert werden.

Philip84 
Fragesteller
 29.01.2017, 10:44

Danke erst mal für die Antwort. Deine Interpretation meiner Frage ist korrekt. Mir ist auch bewusst dass erst mal alle eigenen "Einzahlungen" verwendet werden um die Abschlussgebühr zu decken.

Aber: darf die Bausparkasse auch wirklich die staatlichen Zulagen einbehalten und damit die Abschlussgebühr begleichen? Wenn ja kann man das irgendwo nachlesen, gibt es eine rechtliche Grundlage etc. in der das explizit so drin steht? In den AGB´s lese ich immer nur "Bei Kündigung werden alle evtl. erhaltenen Riester Zulagen an die ZfA zurück überwiesen" Auch in dem Kündigungsschreiben wurde dies ja so bestätigt. Wenn die Bsk korrekt gehandelt hat, wie ist die Aussage dann zu bewerten?

Für mich gibt es demnach eig. nur 2 Möglichkeiten wie es korrekt wäre: 1.) Die Bsk Überweist die Zulagen an die ZfA zurück und stellt mir die Abschlussgebühr in Rechnung. Oder 2.) Die Bsk Zahlt die Zulagen zurück an die ZfA und verzichtet auf die noch offene Abschlussgebühr.

Letzteres ist ja so auch üblich. Die Bsk hat mir die 240 Euro ja auch nicht in Rechnung gestellt und das ist meiner Meinung nach auch die gängige Praxis.

Ferner wäre ja auch der Sparer bei Kündigung benachteiligt der einen höheren Zulagenanspruch hat und dies sind statistisch gesehen ja Frauen (So wie auch in unserem Beispiel) Wie sieht es hier mit der Gleichbehandlung aus?

Der Fall kommt sicher nicht oft vor. Wäre aber echt toll wenn noch jemand weiterhelfen kann.

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