Wohnriester an getrennt lebenden Ehemann übertragen - jetzt fordert die Rentenversicherung die Zulagen und Steuervorteile von MIR zurück!?

3 Antworten

Die Rentenversicherung muss nach deiner förderschädlichen Verwendung die Zulagen und die Steuerersparnis von dir zurück fordern.

Ist doch ganz einfach: du schließt etwas ab, das deine Rente aufstocken soll. Dass dafür Immobilien/Bausparverträge denkbar ungeeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.

Du schließt also etwas ab, das deine Rente aufstocken soll. Das wird hoch vom Staat gefördert, der ein Interesse hat, dass die Bürger selbst was für ihre Rente machen, weil er die (geminderte) staatliche Rente durch eine vom Bürger finanzierte ergänzen will.

Nun nimmst du das Guthaben in diesem Rentenvertrag und gibst es
"um nach der Trennung aus den Verbindlichkeiten ... zu kommen", also für private Zwecke, jemanden. Dein angesammeltes Guthaben für die Rente ist jedenfalls weg und damit verlangt die Rentenversicherung die Förderung zurück.

Die Bausparkasse und der Vermittler wussten natürlich um die Konsequenzen einer förderschädlichen Verwendung. Nur: hast du die gefragt? Oder hast du mehr nur einen Auftrag gegeben und die haben ihn ausgeführt? Hätte überhaupt wer die Chance gehabt, dich darauf hinzuweisen.

Ehrlich gesagt frage ich bei förderschädlicher Verwendung natürlich nach, ob man sich der Konsequenzen wirklich bewusst ist. Manchmal sind in Verträgen ja über 80 % direkte Zulagen. Wenn ich es aber als Vermittler nicht mitbekomme, wenn du also deinen Auftrag direkt an die Bausparkasse gegeben oder Hinweise ignoriert hast, hat auch keiner einen Fehler gemacht.

Über diese Konsequenzen bzw. Nachteile einer Trennung bzw. Scheidung beim Wohnriester hast Du sicherlich mal Informationen erhalten. Allerdings sind diese Nachteile auch schon in der Presse veröffentlicht worden und sie sprachen immer gegen den Abschluss eines Wohnriestervertrages, da niemand die Dauer bzw. Zukunft seiner Partnerschaft fest voraussagen kann. 

Die Rückforderung durch die Rentenversicherung ist korrekt.

Ob die vorwarnungslose Übertragung bei der Bausparkasse korrekt war, kann man mangels Informationen nicht sagen. Wurde die Bausparkasse von Dir über die Sachlage informiert und hast Du sie nach Konsequenzen gefragt?

Ist das so rechtens

Ja - ein Riestervertrag kann während der Laufzeit gekündigt werden, wie auch an einen anderen überschrieben werden.

Die Zulagen, wie auch die weitere steuerliche Förderung z.B. durch die Einkommensteuererklärung sind dann natürlich zurück zu zahlen. Informationen dazu findet man auch in seinen Versicherungsbedingungen, bzw. Bausparbedingungen.

Sinnvoller weise bespricht man solches vor der Beantragung mit seinem Versicherungsvermittler bzw. Bausparberater.