Abzocke BHW Sparvertrag vermögenswirksame Leistungen

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Hast Du den alten Vertrag Anfang 2011 gekündigt und sechs Monate später einen neuen abgeschlossen, dann ist alles rechtens. Wenn nicht liegt vielleicht ein Irrtum vor.

Abschlußgebühr fällt nicht zweimal an- dann mußst du den Vertrag ja irgendwie verändert haben. Hat er nur geruht, und Du dann wieder die Zahlung aufgenommen, kostet das sicher nichts. Wie hoch war den die Bausparsumme- 1 % Abschlußgebühr daraus ist üblich -nicht mehr.

nero666 
Fragesteller
 04.02.2012, 20:06

hi, danke erstmal für die antworten. nein, ich habe den alten vertrag nicht gekündtigt, denn auf der abrechnung ist die angesparte summe auch drauf. habe lediglich einen vertrag unterschrieben das es wohl weitergeht. habe darin auch keine klausul gefundne dass ich wieder eine gebühr entrichten muss. ja, handelt sich um 1 %.

das einzig verwirrende ist, auf dem zuletzt unterschriebenen vertrag steht: antrag auf abschluß eines bausparvertrages. aber diesele vertragsnummer eingetragen wie auch beim letzten, und wie gesagt, auf der abrechnung ist weiter auf den letzten betrag aufgebaut, habe nicht von null auf angefangen.

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Ich würde Dir raten die VL in eine Direktversicherung einzuzahlen den die 40 Euro gehen ja aus dem Bruttogehalt von deinem Laohn ab. wenn Du aber eine Direktversicherung abschlisses bleiben diese 40 Steuer und Sozialabgabenfrei. Ausserdem würde ich mir einen Anbieter suche der vom ersten Cent an ordentliche Habenzinsen gibt 3% bei der Dxxxka. Die Abschlussgebühr ist OK nur 2x darf diese nicht berechnet werden, da stimmt was nicht bitte überprüfen.

Wenn es DERSELBE Vertrag ist, in dem weitergespart wird ( prüf bitte mal die Vertragsnummern, ob diese übereinstimmen ), dann fällt KEINE NEUE Gebühr an. Hier liegt dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Irrtum vor. Dann bitte den BHW-Berater anrufen oder direkt in der Zentrale in Hameln. Die klären das !