Hangeschrank im bad runtergefallen.?

6 Antworten

Wer auch immer den Schrank des Vermieters zu ersetzen hat, dein Sohn jedenfalls nicht, sowet das aus deiner Schilderung erkennbar ist. Denn es fehlt an einem schuldhaften oder fahrlässigen Verhalten, was für einen Schadenersatzanspruch aber erforderlich wäre.

Ich verstehe die Problematik nicht. Warum muss jetzt die Schuldfrage geklärt werden? Geht es um Schmerzensgeld und Verdiehnstausfall für das Oper oder um die Frage wer den jetzt defekten Schrank ersetzt?

Zu lezterem kann man sagen, hängt vom Mietvertrag ab, ob der Schrank nur überlassen wurde oder vom Vermieter mit vermietet wurde.

ggf. muss der Vermieter haften für den Schaden des Opfers und den Schrank ersetzen, weil unsachgemäße Befestigung.

Und wer ist Eigentümer von dem Hängeschrank?

Der Mieter, oder der Vermieter?

Die Haftung trägt der Hansel, der den Schrank an der Wand befestigt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Niemand - denn den Schrank wird vermutlich nicht der Vermieter "angebracht" haben, sondern ein Vormieter.

Und wenn der Spiegelschrank nicht im MV als Bestandteil der Wohnung vermerkt ist, so wird der Vermieter auch nicht verantwortlich zu machen sein.

Das sind die Tragödien des Alltags!

Was ist denn nun schlimmer:

Daß der Schrank kaputt ist oder, daß der Kopf kaputt ist?

Oder, um Klartext zu fragen: Welche Ansprüche sollen geltend gemacht werden?

Ganz nebenbei: Wem gehört eigentlich der Schrank? War der Wohnungseinrichtung oder ist der eventuell vom Vormieter übernommen worden?