BAföG, mit Eltern in der Mietwohung wohnen?
Ich bin ein Student und habe bereits im August 2022 einen Antrag auf Verlängerung meines BAföG in Mannheim gestellt. Erst am 21.03.2023 habe ich eine Antwort erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass mir aufgrund zusammen wohnen mit meinen Eltern kein großer Grundbedarf gewährt werden kann. Und ich muss einen Teil des Geldes zurückgeben, das ich letztes Jahr bekommen habe, und ab diesem Jahr habe ich nur noch Anspruch auf den kleinen Bedarf.
Ich bin verheiratet und lebe mit meiner Ehefrau und meinen Eltern in einer Mietwohnung, weil wir keine zweite Wohnung gefunden haben und die Mietvertrag läuft auf meinen Namen und ich zahle die Miete.
zusätzlich kümmere ich mich um meine alten und kranken Eltern, von denen Sozialleistungen bezogen werden. Ich habe auch einen Pflegegrad für meine Mutter.
Der Angestellte sagte, das Gesetz ist so. Egal ob die Wohnung meiner Familie gehört oder vermietet ist, Hauptsache wir sind zusammen unter einem Dach.
Stimmt das?
1 Antwort
Ich vermute, dass das richtig ist. Im Paragraphen 13 Bafög steht zwar "der bei seinen Eltern wohnt", aber man wird vermutlich nicht argumentieren können, dass nun Deine Eltern bei Dir wohnen und das deshalb nicht gelte.
Möglicherweise hättest Du einen Anspruch nach Paragraph 27 Abs. 3 SGB II. Aber erst ab Antragstellung.
Ja, wie unten gesagt, frag bei studis-online.