Muss, wer unter 25 ist, bei den Eltern wohnen?

3 Antworten

Das ist so richtig. Ein Auszug aus dem elterlichen Haushalt kann derjenige machen, auch vor dem 25. Lebensjahr, wenn die Finanzierung selbst aufbringen kann. ALG II kann nicht bezogen werden, um von den Eltern vor dem 25. Lebensjahr wegzuziehen.

Das stimmt so. Nur in besonderen Härtefällen gibt es vor dem 25. Lebensjahr Geld für eine eigene Wohnung.

Das stimmt grundsätzlich so weil's im BGB steht. Bis zum 25. Lj, respektive dem erfolgreichen Abschluss der ERSTausbildung sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Daraus ergibt sich das "Auszugsverbot"