WEr bekommt Fahrzeugbrief,wenn 2. Kreditnehmer gestorben ist und alles bezahlt ist?

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Wer hat das Fahrzeug erworben (Kaufvertrag)? Denjenigen würde ich als Eigentümer ansehen. Der Eigentümer muss zwangsläufig nicht identisch mit dem Eintrag im Kfz. Brief/Schein sein.

Der Eigentümer erhält den Fahrzeugbrief, würde ich meinen.

Wer ist den der 1. Kreditnehmer. Ist dieser identisch mit dem Käufer?

Falls der Vater der Käufer war, wer hat das Erbe angenommen?

Ich bin der Eigentümer, stehe im Kaufvertrag,im Brief und ich bin 1. Kreditnehmer. Die Raten gingen von meinem Konto ab. Deshalb verstehe ich auch nicht,warum angeblich die Erben des 2. Kreditnehmers einen Anteil darauf haben! Das wurde mir so gesagt. Wenn die das Erbe,also seine Tochter und sein Sohn, ausschlagen,geht der Anteil an den Staat. Bekloppter geht's doch nicht!!!!! 

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@Skummi

Das beste ist, du suchst Dir einen auf das Erbrecht versierten Juristen, der das Thema mit Bank für Dich klärt.

Kläre am besten am Anfang vom Gespräch die anfallende Vergütung (Streitwert) ab.

Wenn der Kaufvertrag auf Dich lautet, es keine Schulden gibt die vererbt werden, dann sollte für die Bank alles klar sein.

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@Sammy760

Ja genau,das werde ich tun. Hab schon geschaut,wer da ganz gut versiert ist. Anders geht das glaube ich nicht. Ich kann doch nicht,nur weil ich einen Bürgen brauchte  (was ja heutzutage fast jeder braucht ) hinterher der Looser sein! Wo kommen wir denn da hin? 15 Jahre bezahlen und dann abgeben? Ich glaube ich spinne... Dir nochmal gaaaaaaanz lieben Dank!!!!!! 

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Interessante Geschichten:-)

Nur: wer ist im Fragefall der eingetragene Eigentümer des Kfz?

Und was hat ein Liegenschaftsfond mit der Sache zu tun?

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@LittleArrow

" Liegenschaftsfond " ? In diesem Zusammenhang...... bin ich überfragt ! 

:-) 

Der "Eingetragene Eigentümer"......sollte in Erfahrung zu bringen sein ! 

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