Mein Vater hat mir ca. 6 Wochen vor seinem Tod sein Auto geschenkt, habe ich schriftlich, bin aber nicht im Brief eingetragen. Könnte ich es verkaufen?

2 Antworten

Hallo,

eine Umschreibung des Fahrzeugs wäre möglich, auch wenn das Erbe innerhalb der Frist ausgeschlagen werden sollte.

Ein mögliches Problem könnte sich in dem Zusammenhang durch die Schulden des Vaters aus seiner Selbständigkeit ergeben. 

dazu lies einmal Antworten eines Juristen zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ( Punkt 3 ):

http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-geschenkt-bekommen,-aber-angemeldet-ueber-Mutter-Kann-ich-das-Auto-trotz-Tod-behalten--f219788.html

Sowohl die Kosten für die Wohnungsauflösung als auch die Beerdigungskosten sind aus der Erbmasse zu begleichen. Da Du das Fahrzeug zur Finanzierung dieser Kosten verkaufen willst, sehe ich es als zweckgebundene Rückabwicklung der Schenkung an.

Danke für die Antwort. Überlege auch, einen Kredit mit Sicherheit des Autos zu beantragen, weil ich ohne keinen bekomme. Würde das Auto als Erinnerung nämlich gerne behalten. Leider hatte ich mal für meine Ex - Freundin einen Autokredit mit unterschrieben, den Sie dann einige Zeit nach der Trennung nicht mehr zahlen wollte. Ich wollte natürlich auch erstmal nicht zahlen, da es ihr Auto war. Ging dann hin und her, leider musste ich dann doch zahlen, aber daher schlechte Schufa. Eigene Blödheit, ich weiss...

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@ediblue68

Nachdem Du nun doch das Auto nicht verkaufen willst, mußt Du versuchen, dass die Schenkung auch den legalen Anforderungen erfüllt. Die Risiken hierzu hat Gaenseliesel aufgezeigt.

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