Mein Vater hat mir ca. 6 Wochen vor seinem Tod sein Auto geschenkt, habe ich schriftlich, bin aber nicht im Brief eingetragen. Könnte ich es verkaufen?
Mein Vater ist leider vor ein paar Tagen verstorben, er hatte mir vor ca. 6 Wochen sein Auto geschenkt, weil er wegen der Krankheit nicht mehr fahren konnte. Habe ich schriftlich, allerdings mit PC geschrieben, er hat aber natürlich unterschrieben. Brief, Schlüssel und Schein habe ich bekommen. Fliesst das Auto trotzdem in die Erbmasse mit ein? Will eventuell ausschlagen, weil es noch aus seiner Selbständigkeit Schulden gibt. Bin nicht im Brief eingetragen. Könnte ich es verkaufen, weil die Beerdigungskosten und Wohnungsauflösung so teuer ist? Danke!
2 Antworten
Hallo,
eine Umschreibung des Fahrzeugs wäre möglich, auch wenn das Erbe innerhalb der Frist ausgeschlagen werden sollte.
Ein mögliches Problem könnte sich in dem Zusammenhang durch die Schulden des Vaters aus seiner Selbständigkeit ergeben.
dazu lies einmal Antworten eines Juristen zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ( Punkt 3 ):
Sowohl die Kosten für die Wohnungsauflösung als auch die Beerdigungskosten sind aus der Erbmasse zu begleichen. Da Du das Fahrzeug zur Finanzierung dieser Kosten verkaufen willst, sehe ich es als zweckgebundene Rückabwicklung der Schenkung an.
Nachdem Du nun doch das Auto nicht verkaufen willst, mußt Du versuchen, dass die Schenkung auch den legalen Anforderungen erfüllt. Die Risiken hierzu hat Gaenseliesel aufgezeigt.
Danke für die Antwort. Überlege auch, einen Kredit mit Sicherheit des Autos zu beantragen, weil ich ohne keinen bekomme. Würde das Auto als Erinnerung nämlich gerne behalten. Leider hatte ich mal für meine Ex - Freundin einen Autokredit mit unterschrieben, den Sie dann einige Zeit nach der Trennung nicht mehr zahlen wollte. Ich wollte natürlich auch erstmal nicht zahlen, da es ihr Auto war. Ging dann hin und her, leider musste ich dann doch zahlen, aber daher schlechte Schufa. Eigene Blödheit, ich weiss...