Auszahlung nach Wildunfall?

3 Antworten

Hallo,

lies auch hier:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

betr. vorletzten Satz ...... eine Versicherung abzuschließen, erst nach dem entstandenen Schaden, bringt dir im aktuellen Fall gar nichts !

*** ist ein Haus erst einmal abgebrannt, nützt dir eine nachträglich abgeschlossene Brandschutzversicherung für dieses Objekt, auch nichts mehr *** !

Privatier59  04.06.2018, 10:05

Nur mal als Hinweis: Der Beitrag behandelt Haftpflichtschäden, hier aber ist die Teilkasko zuständig.

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Du musst bitte mal in deine Bedingungen schauen. Dort steht explizite drin, was die Versicherung in welchem Fall zahlt.

Wenn der Schaden nicht repariert wird zahlt die TK Versicherung in der Regel die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Und wie von Privatier59 bereits erwähnt, ist die Höhe in der Regel auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Darum bitte in die Bedingungen schauen.

Da hast Du aber Pech gehabt. Du machst den Fehler, einen Kaskoschaden mit einem Haftpflichtschaden zu verwechseln. Der Kaskoschaden geht maximal auf den Fahrzeugwert.

MrsMurphy  04.06.2018, 10:58

Bitte sauber trennen in Wiederbeschaffungswert und Restwert ;-)

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