Wer hat bei einem Wildschaden die Nachweispflicht?

4 Antworten

Und wie beweist man, dass da wirklich ein Tier auf der Straße stand?

Was meinst Du wohl, wieso es gerade zum Thema Wildunfall so viele Gerichtsentscheidungen gibt? Eben weil der Nachweis manchmal schwer ist. Am leichtesten ist es immer noch, wenn es zu einer tatsächlichen Berührung mit dem Wild gekommen ist. Sachverständige können schon aus einem einzigen Haar die betreffende Tierart ermitteln. Daher das Auto auf keinen Fall nach dem Unfall waschen. Nur Obertrottel kommen im übrigen auf die Idee, dem eigenen Wauzi oder der Frau Gattin an die Mähne zu gehen um der Versicherung was präsentieren zu können. Das würde entdeckt und dann gäbs den Super-Gau: Keine Versicherungsleistung und obendrein ein Strafverfahren.

Wenn man ohne Feindkontakt in den Graben fährt hat man es ganz besonders schwer: Zum einen muß man nachweisen, dass das Tier die Ursache war und nicht die eigene Dämlichkeit oder gar der Suff. Und wenn man dann -z.B. durch Zeugen- nachgewiesen hat, dass das Tier Ursache war muß man sich des Vorwurfs erwehren falsch reagiert zu haben. In solchen Fällen sollte man besser sofort einen Anwalt beauftragen und den schreiben lassen bevor man sich ein Ei legt.

Wildunfall muss bewiesen werden!

Behauptet ein Fahrzeugführer, dass plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn gelaufen sei und für ihn zwingend die Notwendigkeit bestand, dem Tier auszuweichen, um den bevorstehenden Zusammenstoß zu vermeiden, muss er gegenüber seiner Teilkaskoversicherung dieses Unfallgeschehen voll beweisen.

Dies gilt besonders für Fälle, in denen es zu keiner Berührung mit dem Wildtier gekommen ist. Kann er für den Unfallhergang keine Zeugen benennen (z.B. Beifahrer, nachfolgende Auto- bzw. Motorradfahrer), braucht die Kaskoversicherung keinen Schadensersatz leisten. Die eigene Unfallschilderung reicht als Beweis nicht aus. OG Jena, Az.: 4 U 1639/98

Besteht allerdings eine Vollkasko- Versicherung, werden die Kosten bis auf die Selbstbeteiligung übernommen.

Wenn Du einem Tier ausweichst und dabei im Graben landest, dann hast Du Pech gehabt. Du wirst niemals beweisen können, warum Du in den graben gefahren bist. Wenn Du eine Vollkasko hast, wird Dein Schaden übernommen, ansonsten wird es schwierig. Findet man Blut, Haare, Borsten am Auto, dann sieht die Sache anders aus. Auf jeden Fall Polizei und Förster infomieren bei Wildunfällen!

Wenn Du einem Tier ausweichst und dabei im Graben landest, dann hast Du Pech gehabt. Du wirst niemals beweisen können, warum Du in den graben gefahren bist

Leider stimmt das nicht! Es gibt immerhin den § 82 VVG!.

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@gammoncrack

Was hat denn jetzt die Schadensminderung mit dem Nachweis zu tun, weswegen Du in den Graben gefahren bist ? Du wolltest den Schaden durch ein Reh kleiner halten und hast dafür zur Schadensminderung das ganze Auto in den Graben gesetzt ? Ich kann doch im Graben liegend auch keinem sagen: "Ich bin da nur reingefahren, weil da ein kapitales Schwein stand, dem wollte ich ausweichen, um mein Auto zu retten. Das ist zwar jetzt weg, aber es war da." Das kam leider oft genug vor, deswegen sind da auch Versicherungen etwas nachfragefreudiger geworden.

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@gammoncrack

Es geht hier nicht um Tricksereien gegenüber dem VR, in den Graben zu fahren ist ja keine Trickserei. Nur ich wehre mich gegen die Grabenfahrt als Form von Schadensminimierung, die kaum nachweisbar ist und ich habe schon ausreichend Fälle erlebt, in denen Schäden gemeldet wurden, weil angeblich ein Tier auf der Straße stand. Angeblich nicht, weil der Kunde es falsch behauptet, sondern weil es nicht bewiesen werden konnte und es somit ein Problem mit der Regulierung auf dieser Argumentationsbasis gab.

Und das Urteil hilft da auch nicht wirklich weiter, weil du es immernoch nachweisen musst durch Haare oder Zeugen. Sonst wird aus dem Hasen mal eben ein Eber und die Relationen stimmen wieder ;-)

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@Candlejack

Ich habe in meiner Zeit mehrere von diesen Schäden auf dem Tisch liegen gehabt. In Ausnahmefällen wurde dann unter dem Gesichtspunkt "Rettungskosten" deswegen gezahlt, weil Zeugen das Ausweichmanöver als "Rettungstat" bestätigt haben. Da kommt man dann als Versicherer nicht mehr raus.

Bei Haaren ist der Nachweis ja erbracht - die Berührung hat stattgefunden. Und wenn Zweifel bestehen, holt man sich als Versicherer ein Gutachten vom LKA ein. Kam des öfteren vor, dass die Haare aufgeklebt wurden.

Ohne Zeugen, und die sollten tunlichst unabhängig sein, geht hier natürlich nichts. Und wenn der VN, trotz der "Rettungstat", keine oder nur unglaubwürdige Zeugen hat, geht auch nichts.

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Wenn man dem Tier ausweicht, wie will man den Nachweis antreten ? Ganz davon abgesehen das der Schaden meist höher ausfällt wenn der Autofahrer das Fzg. in den Graben oder gegen einen Baum lenkt. Die Teilkasko zahlt nicht wenn keine Spuren von Wild gefunden werden und die Polizei nicht gerufen wurde.