Grundbuch Austragung erzwingen?

1 Antwort

Die ja bereits vorgeschlagene Teilungsversteigerung wird sich noch länger in die Länge ziehen als im Normalfall, nämlich dann, wenn alle Miteigentümer in Deutschland leben.

Der entsprechende Gerichtsbeschluss muss ja zugestellt werden. Sofern die Adresse in den USA bekannt ist auf diplomatischem Weg, ansonsten per öffentlicher Zustellung.

Als Miteigentümer kannst Du natürlich mitbieten, mußt dann aber auch in der Lage sein, den Bietpreis zahlen zu können.