Auf Schlussrechnung vergessen aufzuführen
Hallo zusammen ,
wir haben vom die letzte Rechnung für die Wohnung bekommen. Also die Schlussrechnung , auf dieser hat er vergessen einen Punkt aufzuführen. Wir haben etwas gekauft , was nicht aufgeführt wird.
Kann er später noch kommen und diesen Betrag anfordern ?
Grüße
2 Antworten
Gegenfrage: Liegt dem Erwerbsvertrag (vermutlich Bauträgervertrag) die VOB/B zugrunde oder das BGB? Letzteres wird auch dann einschlägig sein, wenn nichts vereinbart wurde.,
Beim BGB-Vertrag gilt die 3-jährige Verjährung welche erst zum Jahresende zu laufen beginnt.
Beim VOB-Vertrag hat die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung bei Einhaltung des in § 16 Abs.3 Nr.2 VOB/B beschriebenen Prozederes Ausschlußwirkung:
Sicher kann er noch kommen. Erst im Jahr 2018 wäre das verjährt.