Auf Schlussrechnung vergessen aufzuführen

2 Antworten

Gegenfrage: Liegt dem Erwerbsvertrag (vermutlich Bauträgervertrag) die VOB/B zugrunde oder das BGB? Letzteres wird auch dann einschlägig sein, wenn nichts vereinbart wurde.,

Beim BGB-Vertrag gilt die 3-jährige Verjährung welche erst zum Jahresende zu laufen beginnt.

Beim VOB-Vertrag hat die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung bei Einhaltung des in § 16 Abs.3 Nr.2 VOB/B beschriebenen Prozederes Ausschlußwirkung:

http://dejure.org/gesetze/VOB-B/16.html

Sicher kann er noch kommen. Erst im Jahr 2018 wäre das verjährt.

EnnoBecker  20.02.2014, 12:10

Worum geht es denn hier?

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