Wie sind bei einer Notarrechnungs-Mahnung die Mahnspesen zu begründen?

1 Antwort

Auch der Notar bewegt sich in keinem rechtsfreien Raum. Er muss die Rechtsgrundlage benennen. Wenn er das nicht tut, was offensichtlich der Fall ist, gibt es wohl auch keine. Dann aber werden diese Mahnspesen nicht geschuldet. Dessen ungeachtet kostet ein Brief allenfalls mit einem Blatt Inhalt 0,55 €, aber keine 5 €. Du Solltest die Rechtsgrundlage nachfragen. Wenn er sie dir nicht benennen kann, dann bezahle keine Mahnspesen und lass es darauf ankommen.