Zweite Insolvenz?

4 Antworten

Maßgeblich ist das Datum der "Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. AB DEM Datum beginnt die 10-Jahres Frist. Du kannst also gem. InsO § 300 ff erst ab dem Datum nach zehn Jahren ein erneutes Insolvenzverfahren eröffnen. Vorher geht es nicht. Dein "Ich habe fertig" verstehe ich daher auch nicht aber ich glaube du möchtest wissen wann du wieder ein Verfahren eröffnen darfst weil du neue Schulden angehäuft hast?

Sorry meinte seit zweitausend sechzehn bin ich mit meiner Insolvenz erfolgreich fertig

Lg Claudia

Petz1900  07.05.2018, 12:10

Es gibt sogar Insolvenzen während eines laufenden Insolvenzverfahrens....

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"Insolvenz erfolgreich fertig "

was heist das jetzt? zitat Tabbatoni "habe fertig"?

Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen? Was ist erfolgreich für wen?

oder Restschuldbefreiung erfolgt?

Dazwischen liegen 3-6 Jahre.