Arbeitsgerichtsverhandlung gewonnen, was jetzt?

1 Antwort

Dem Urteil wird zu entnehmen sein, was das Gericht entschieden hat - sprich hat der ehemalige AG die Kündigung zurückgezogen - oder wurde eine Abfindung zugesprochen.

Sicher ist eines - Du wirst - soweit Du keine Rechtschutzversicherung hast, seitens Deines Anwaltes eine (Abschluss-)Rechnung erhalten. Denn in der 1. Instanz zahlt jede Partei die eigenen Kosten.

Eine einzige steile Ferndiagnose. Woher willst Du den Sachverhalt denn so genau kennen? Hat der Fragesteller sich dazu geäussert? Nein, hat er nicht.

Danach antwortest Du was, obwohl danach gar nicht gefragt wurde.

Die Antwort ist eine Mischung aus Unterstellung und Unkenntnis. Aber Hauptsache, man hat irgendwas aufgeschrieben, weil mans einfach nicht bleiben lassen kann, nicht wahr wilees?!

Besser als Nichts? Ist manchmal einfach Nichts. Das hast Du nur noch nicht verstanden.

Fazit => nicht hilfreich.

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