Arbeitsgericht Vergleich Verzugszinsen?
Guten Tag
ich habe eine kurze Frage und hoffe Sie können mir diese beantworten. Mein Ex Chef hatte mir kein Lohn mehr bezahlt, daher habe ich dieses Jahr einen Termin vor dem Arbeitsgericht gehabt. Dort habe ich auch im Vergleich Recht bekommen und die 4 ausstehenden Monate zugesprochen bekommen.
Nun meine Frage. Im Vergleich steht leider nichts von Verzugszinsen, stehen mir diese trotzdem zu? Oder hätten Sie im Vergleich aufgeführt werden müssen?
2 Antworten
Dort habe ich auch im Vergleich Recht bekommen
Ein Vergleich heißt nicht, dass jemand Recht bekommen hat. Beide Parteien haben sich geeinigt. In dem Fall hast du dich mit der Gegenpartei sehr wahrscheinlich auf eine geringere Summe und das auch noch ohne Zinsen geeinigt. Im Vergleich zahlt die Gegenpartei nur das, was im Vergleich vereinbart wurde. Und dummerweise musst du jetzt auch noch die Hälfte der Gerichtskosten und deine eigenen Anwaltskosten zahlen. Also ist das eher eine Niederlage, denn üblicherweise sollte man vor dem Arbeitsgericht seine komplette Forderung einklagen.
Bei einem Vergleich in der ersten Instanz fallen beim Arbeitsgericht keine Gerichtskosten an. Und Anwaltszwang besteht auch nicht.
Ansonsten stimme ich zu.
Im Vergleich steht leider nichts von Verzugszinsen, stehen mir diese trotzdem zu?
Nein - ansonsten müsste das im Vergleich festgestellt worden sein.