Arbeitsgericht Vergleich Verzugszinsen?

2 Antworten

Dort habe ich auch im Vergleich Recht bekommen

Ein Vergleich heißt nicht, dass jemand Recht bekommen hat. Beide Parteien haben sich geeinigt. In dem Fall hast du dich mit der Gegenpartei sehr wahrscheinlich auf eine geringere Summe und das auch noch ohne Zinsen geeinigt. Im Vergleich zahlt die Gegenpartei nur das, was im Vergleich vereinbart wurde. Und dummerweise musst du jetzt auch noch die Hälfte der Gerichtskosten und deine eigenen Anwaltskosten zahlen. Also ist das eher eine Niederlage, denn üblicherweise sollte man vor dem Arbeitsgericht seine komplette Forderung einklagen.

Andri123  11.08.2021, 13:35

Bei einem Vergleich in der ersten Instanz fallen beim Arbeitsgericht keine Gerichtskosten an. Und Anwaltszwang besteht auch nicht.

Ansonsten stimme ich zu.

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Im Vergleich steht leider nichts von Verzugszinsen, stehen mir diese trotzdem zu?

Nein - ansonsten müsste das im Vergleich festgestellt worden sein.