Gelber Brief vom Obergerichtsvollzieher?

2 Antworten

Die wesentliche Frage hier ist, an wen die ausstehende Summe überwiesen wurde.

Wenn ein Gläubiger das Verfahren an ein Inkassounternehmen und dann weiter an den Gerichtsvollzieher gibt, dann sind schuldbefreiend Leistungen nur an die jeweils den Titel haltenden Parteien möglich. Der Gerichtsvollzieher wird sich daher nicht darum scheren, ob Du an den ursprünglichen Gläubiger bereits die volle Summe überwiesen hast, da auf dieser Ebene weitere Kosten anfallen, die auszugleichen sind. Bei Überschneidungen der Verantwortlichkeiten kommt es auf die Abfolge an, wann Du welche Mitteilung erhalten hast.

Sofern Du also eine Zahlung nachweislich geleistet hast, teile dies dem Gerichtsvollzieher mit und frage nach, ob noch weitere ausstehenden Kosten zu begleichen sind.

Sie hat das Geld direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen

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Sie sollte das dem Gerichtsvollzieher mitteilen und per Kontoauszug nachweisen.

Kontaktdaten, z. B. eine E-Mailadresse, sollten ja im Schreiben aufgeführt sein.

Sorry, warum lässt man das erst soweit kommen???

Ich kann leider nicht sagen warum es bei ihr soweit gekommen ist das hab ich sie auch schon gefragt

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