Hinterbliebenenrente auch bei bestehender Verlobung möglich?
Hat eine offizielle Verlobung irgendeine Auswirkung auf den Anspruch auf HInterbliebenenrente, wenn einer der Verlobten verstirbt? Oder ist es wirklich erst die Ehe, die diesen Anspruch möglich macht?
1 Antwort
Ohne Ehe gibt es erst einmal keine Hinterbliebenenversorgung. Schwierig wird die Situation bei eingetragenen Lebensgemeinschaften. Auch wenn die Ehe in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Eintreten des Versorgungsfalles steht, kann es mitunter zu größeren Problemen kommen. Anders ist es, wenn die Hinterbliebenrente aus Lebensversicherungen besteht, die kann man zuschreiben.