Hat auch eine Verlobung schon steuerliche Vorteile?

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Für viele Verliebte ist der Heiratsantrag und die darauf folgende Hochzeit romantischer Höhepunkt ihrer Verbindung. Welcher Tag bietet sich dafür mehr an als der 14. Februar, der Valentinstag? Schließlich gilt er in einigen Ländern als der Tag der Liebenden. Doch jenseits aller Romantik ist bereits das Heiratsversprechen – also die Verlobung – mit steuerlichen Rechtsfolgen verbunden.

So gelten beispielsweise Verlobungsgeschenke in der Regel als Schenkung mit aufschiebender Bedingung. Eine Schenkung, die unter die aufschiebende Bedingung der Eheschließung gestellt wird, wird erst wirksam, wenn die Ehe geschlossen wurde. Folglich greift bei großzügigen Verlobungsgeschenken die Steuerpflicht auch erst nach der Eheschließung. Somit sind Verlobungsgeschenke in einem Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei.

weiter auf der Seite des Bundes der Steuerzahler: http://www.steuerzahler.de/wcsite.php?pwcn=19321_42387&wc_c=35043&li=15965