Alufelge beschädigt?

3 Antworten

Das sind Schäden, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer zu tragen hat.

Du wärst nur verantwortlich, wenn Du es absichtlich geschädigt hättest. Unter Umständen auch bei sogenannter "Grober Fahrlässigkeit."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Das geht zu Lasten Deines Arbeitgebers bzw. zu Lasten der Betriebshaftpflicht-versicherung.

Dafür kann der AG von Dir keinen Schadenersatz fordern.

Deine Private Haftpflichtversicherung kommt für einen Schaden, den Du im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht hast nicht auf.

Wenn dann wohl logischerweise die Betriebshaftpflichtversicherung deines Arbeitgebers! 😜😁😎