Schädiger repariert geschädigte Sache selbst - dennoch will Geschädigter Schadensersatz in Geld?
Ein Eisenzaun wird beschädigt. Derjenige, der in den Eisenzaun hineingefahren ist, ist aber selbst gelernter Schmied und erklärt sich bereit, den Zaun selbst zu reparieren. Damit ist der Geschädigte zunächst einverstanden, nachdem er aber von einer Schlosserei bzw. einem Zaunbauunternehmen einen Kostenvoranschlag eingeholt hat. Der Schädiger repariert daraufhin den Zaun selbst. Danach überlegt es sich der Eigentümer anders und will von dem Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden nach dem Kostenvoranschlag ersetzt haben. Hat er hierauf noch einen Anspruch?
2 Antworten

Wenn der Schaden bereits erledigt (reopariert) ist, hätte der Geschädigte nur noch einen Anspruch, wenn diese Reparatur nicht sachgemäß war.

Dein Schadensersatzanspruch ist erfüllt worden. Du warst ja mit einer solchen Erfüllung auch einverstanden. wfwbinder hat zutreffend aufgezeigt, dass es nur noch einen weiteren Anspruch wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung geben könnte.