Alter Arbeitgeber hat mich nicht abgemeldet und Private Daten angefragt, darf er das?

2 Antworten

Eine ELStAM-Abmeldung vor dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, also etwa gleichzeitig mit der Aussprache der Kündigung, ist nicht möglich. Die ELStAM-Abmeldung sollte jedoch bald nach dem Ausscheiden erfolgen.

Sarkari Result Pnr Status 192.168.1.1

Der Arbeitgeber muss niemanden beim Finanzamt an- oder abmelden. Er muss nur die Lohn- und Kirchensteuer termingerecht abführen.

Es ist auch kaum vorstellbar, dass der Arbeitgeber beim Finanzamt Daten abrufen kann, die nicht nur seine Lohnsteuerabführungen betreffen.

Und ja, verklage Deinen Arbeitgeber und am besten auch das Finanzamt! Manche hungernden Anwälte freuen sich auch über ganz unsinnige Klagen. Honorar gibt es für sie immer.

Onmega 
Fragesteller
 11.09.2019, 05:52

Weißt du, den letzten Absatz hättest du dir sparen können. Ich frage, in der Hoffnung, konstruktive Antworten zu bekommen. Wozu stelle ich eine frage in ein fragen forum? Damit ich eine anständige Antwort bekomme. Wenn ich es wüsste würde ich nicht fragen. Dann kommt jemand wie du daher, erzählt ganz schlaue halbwahrheiten und haut so einen Kommentar dahin, als sei man blöde.

die dame vom Finanzamt hat mir gesagt das der Arbeitgeber mich abmelden muss. Und selbstverständlich meldet dieser doch an und ab. Und das war auch nicht meine Frage.

für Antworten auf meine Frage bin ich sehr dankbar.

Grüße,

Chris

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NasiGoreng  12.09.2019, 01:39
@Onmega

Sei froh, dass ich geantwortet und Dir alle notwendigen Infos gegeben habe. Andere wollten gar nicht antworten.

Am besten sprichst Du nochmal mit der netten Dame vom Finanzamt.

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