Als Schüler nebenbei Websites erstellen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist einfach.

Suche Dir ein paar Kunden um zu sehen ob Deine Geschäftsidee funktioniert und Du wirklich Kunden findest.

Wenn Du ein paar Kunden hast und die Aussicht damit Geld zu verdienen meldest Du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an (Kosten ca. 50 Euro). Geschäftszweck: EDV Dienstleistungen.

Aufgrund der Anmeldung kommt das Finanzamt, die gesetzl. Unfallversicherung und die IHK auf Dich zu und wollen von Dir Auskünfte über den Umfang des Geschäftes, die Anzahl der Mitarbeiter, dem zu erwartenden Gewinn usw.

Finanzamt:

Du musst Dich dann entscheiden wie Du mit der MwSt. umgehen willst. Du kannst als Kleinunternehmer entweder ohne MwSt. agieren (also Du kannst die Vorsteuer nicht absetzen und musst/kannst keine MwSt. in Deiner Rechnung ausweisen und auch dem Finanzamt gegenüber keine MwSt Abrechnung machen) oder halt mit MwSt. Du bist an diese Entscheidung für (ich glaube) 5 Jahre gebunden.

Dem Finanzamt erklärst Du Deine zu erwartenden Einkommen als Null. Denn im ersten Jahr kannst Du viel als Werbekosten absetzen und die Erträge werden sicherlich nicht sofort in den Himmel schießen.

Unfallversicherung:(Berufsgenossenschaft)

Du könntest Dich selber unfallversichern macht aber wenig Sinn bei einer Bürotätigkeit. Sofern Du keine Mitarbeiter beschäftigst musst Du keine Beiträge zahlen und Du hast Ruhe bis Du Mitarbeiter beschäftigst.

IHK

Auch die wollen erstmal kein Geld von Dir solange Du wenig verdienst. Hier ein Auszug:

Freigestellt sind diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag (überschlägig der Gewinn) im Bemessungsjahr die Grenze von 5.200,- Euro nicht übersteigt. Desweiteren werden auch Existenzgründer, die in den vorangegangenen 5 Jahren vor der Gründung weder Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb noch Land- und Forstwirtschaft erzielten, für die ersten 2 Jahre nach der Unternehmensgründung vom IHK-Beitrag befreit, sowie für weitere 2 Jahre von der Umlage freigestellt. Diese Befreiung greift aber nur, sofern der Gewerbeertrag 25.000,- Euro nicht übersteigt.

Am Ende des Jahres musst Du eine EÜR (Einnahmen/Überschussrechnung) erstellen und dem Finanzamt einreichen. Die EÜR ist genormt und das Formular ändert sich fast jedes Jahr. Kann vom Finanzamt herunter geladen werden es gibt Hilfsprogramme um sowas auszufüllen

Natürlich kannst Du von Deinen Einnahmen die entstandenen Kosten wie Telekommunikation, Internet, Computer in Form von Abschreibungen, Fahrtkosten usw. abziehen - das alles kommt in die EÜR.

Deine Krankenversicherung musst Du auch informieren aber auch hier gilt: Ist es ein Nebenjob dann fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Hier ist ein Link zum Einlesen:
Nebenberuflich selbstständig & Krankenversicherung: Alle Besonderheiten und To-dos auf einen Blick! (selbststaendigkeit.de)

Hallo!

Die Erstellung von Websites für andere Unternehmen ist eine gewerbliche Tätigkeit und führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG.

Du ermittelst die Einkünfte indem Du von deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abziehst (sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG).

Den anderen Unternehmen musst Du eine Rechnung über deine erbrachte Leistung erstellen. Hierfür brauchst Du eine Steuernummer, die Du beim Finanzamt erhältst (Stichwort „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“). Du solltest außerdem ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das klingt aber alles komplizierter als es ist.

Wenn Du die Steuernummer hast, kannst Du anfangen zu arbeiten und Rechnungen stellen. Bis 22.000 € Umsatz im Jahr bist Du „Kleinunternehmer“ und brauchst keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Nach Jahresende ermittelst Du deinen Gewinn und reichst eine Einkommensteuererklärung ein. Liegt dein Gewinn nicht über 10.000 €, wirst Du vermutlich keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Wie es mit der Sozialversicherung ausschaut, weiß ich leider nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung