Als Freelancer im außereuropäischen Ausland Sozialabgaben zahlen?

1 Antwort

Als Selbständiger bist Du in Deutschland zwar Rentenversicherungspfkichti, kannst DIch aber befreien lassen.

Kein Pobrlem, wenn Du sowieso im Ausland lebst, denn Dein Betieb ist ja nicht in Deutschland.

Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
GregorStumpf 
Fragesteller
 11.08.2023, 15:42

Danke. Ich bin nicht mehr im deutschen System, will auch nicht mehr rein und auch keine Leistungen von dort. Wenn ich meine Aufträge im asiatischen Ausland als Freelancer zu über 80 % von einer deutschen Firma erhalte, kann es da zu Schwierigkeiten kommen für mich oder die Firma? Müsste ich Beiträge zahlen in ein System, in dem ich gar nicht drin bin? Kann mich jemand von deutschen Behörden dazu verpflichten, meine Auftragslage offenzulegen? Doch wohl kaum, oder? Danke für die Auskunft!

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wfwbinder  11.08.2023, 16:23
@GregorStumpf

Sie Leben, wo auch immer in Asien.Sie sind in dem Land steuerpflichtig. Dort ist die Betriebsstätte.

Von dort schreiben Sie Ihre Rechnungen an die Kunden, egal ob in Deutschland, oder anderen Ländern.

Es gibt keine Verbindung zum deutschen Steuer- und Sozialversicherungssystem.

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