Gewerbesteuer bei Ausländischem Firmensitz?

2 Antworten

Es wäre zu klären, was wo getan wird.

Die Frage der Körperschaftsteuer regelt sich gem. § 10 AO i.V.m. § 1 KStG.

Für die Gewerbesteuer ist nicht explizit die Frage der Geschäftsführung entscheidend, sondern die Frage der Betriebsstätte.

Ist die Betriebsstätte dort, wo die Geschäftsführerin ist, weil die z. B. die Ausgangsrechnungen schreibt, die Verträge macht usw.? Dann wäre auch die Gewerbesteuer in "D" zu zahlen.

Ja, sie macht alles aus dem "Büro" aus in unserer Wohnung, also wird nehme ich an die Betriebsstätte wohl wirklich unsere Wohnung sein. Schade. Vielen dank für die Antwort!

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"Da sie ihren Wohnsitz in Deutschland"

Was ein Blödsinn. Wo eine natürlich Person ihren Wohnsitz hat, ist ja nun wahrlich nicht ausschlaggebend für die Körperschaftsteuerpflicht der juristischen Person. Sonst könnte man ja eine beliebige ausländische Körperschaft ruinieren, indem man einfach ne Aktie kauft.

Ich vermute vielmehr, dass die Gesellschaft inländische Einkünfte hat und deshalb zur KSt herangezogen wird.

Zitat aus § 1 KStG.


"(1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:

1.Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung);"

Ihr Anteil in der Firma liegt bei 75%.


Sie hatte noch nie einen Deutschen Kunden.



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@Maximion

Ihr Anteil in der Firma liegt bei 75%.

Das ist weniger entscheidend.

Entscheidender:

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre
Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:

i.V.m.:

Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. (§ 10 AO).

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@Maximion

Zitat aus § 1 KStG.

Eben. Was hat das mit dem Wohnsitz des Gesellschafters zu tun?

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