Vermögenswirksame Leistungen - Sparvertrag vorzeitig kündigen

1 Antwort

es gibt Notlagen, da wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, bei Tod/Ehepartner, Arbeitslosigkeit (wenn dem so ist, nochmals nachhaken!!) - es kommt drauf an, welche Form der Anlage es ist. Hast Du ein Sparbuch bekommen? Ist es also ein bankeigenes VWL Produkt? Der Berater sollte dann nicht nur ablehnen, sondern Alternativen bieten. Zum Bsp: Kredit, derzeit nur Zinsen zahlen, ablösen bei Fälligkeit des Sparvertrages mit dem daraus resultierenden Guthaben.

Erst mal vielen Dank für die Antwort!

Ja, ich habe ein Sparbuch bekommen, also scheint es ein bankeigenes Produkt zu sein. Leider bin ich weder arbeitslos noch ist ein Ehepartner verstorben, also die Möglichkeit scheidet aus.

Die sind echt lustig, weil wo bitte ist der Unterschied zwischen einer VWL in Form eines Bausparvertrages oder Fonds zu einem Sparvertrag? Vor allem wird man auf solche Unterschiede beim Abschluss leider nicht mal hingewiesen.

Aber dennoch vielen Dank für die Hilfe!

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