Vermögenswirksame Leistungen - Sparvertrag vorzeitig kündigen
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Und zwar habe ich als vermögenswirksame Leistungen einen Sparvertrag. Diesen würde ich gerne vorzeitig kündigen bzw. mir einen Teil des Geldes auszahlen lassen.
Ich habe heute bei meiner Bank angefragt, ob dies möglich ist. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass dies bei einem Sparvertrag generell nicht mögiich sei. Bei einem Bausparvertrag oder einem Fonds sei dies dagegen wohl möglich.
Die Bankangestellte berief sich auf das 5. Vermögensbildungsgesetz.
Ich war bisher der Annahme, dass man jede VWL-Sparmaßnahme vorzeitig auflösen kann.
Natürlich weiß ich, dass es besser wäre, das Geld liegen zu lassen. Aber ich bin Studentin und werde jetzt im März fertig und benötige das Geld noch als Überbrückung bis dahin.
Kann mir jemand weiter helfen? Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
es gibt Notlagen, da wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, bei Tod/Ehepartner, Arbeitslosigkeit (wenn dem so ist, nochmals nachhaken!!) - es kommt drauf an, welche Form der Anlage es ist. Hast Du ein Sparbuch bekommen? Ist es also ein bankeigenes VWL Produkt? Der Berater sollte dann nicht nur ablehnen, sondern Alternativen bieten. Zum Bsp: Kredit, derzeit nur Zinsen zahlen, ablösen bei Fälligkeit des Sparvertrages mit dem daraus resultierenden Guthaben.
Erst mal vielen Dank für die Antwort!
Ja, ich habe ein Sparbuch bekommen, also scheint es ein bankeigenes Produkt zu sein. Leider bin ich weder arbeitslos noch ist ein Ehepartner verstorben, also die Möglichkeit scheidet aus.
Die sind echt lustig, weil wo bitte ist der Unterschied zwischen einer VWL in Form eines Bausparvertrages oder Fonds zu einem Sparvertrag? Vor allem wird man auf solche Unterschiede beim Abschluss leider nicht mal hingewiesen.
Aber dennoch vielen Dank für die Hilfe!