Abgabe der Steuererklärung verschleppt........... nun Steuerfestsetzung............was nun.....?

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OK, Schätzungsbescheid liegt vor. Natürlich kannst Du Einspruch einlegen.

Also, setze Dich hin, mache Deine Erklärung. Lege sie dem Einspruch (wichtig Frist 1 Monate nach Zugang des Bescheides, Ausschlussfrist, ein Tag zu spät alles tot) als Begründung bei.

Dann (wenn das mit der Erstattung richtig ist), Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beifügen, damit Du wgen der Nachzahlung aus dem Schätzungsbescheid keine Mahnungen bekommst, oder gar ein Vollstreckungsbeamter bei Dir auftaucht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Frodo768, heute ist noch genügend Zeit, die Steuererklärung fertig zu machen und morgen persönlich abzugeben.