Abfindung

2 Antworten

ja das kommt hin, das sind ca. 28 % Lohnsteuer.

Bei der nächsten Einkommenssteuererklärung bekommst du aber davon etwas wieder.

Samir988 
Fragesteller
 31.01.2024, 16:12

Aber Steuer sind viel ,ich hoffe ,dass ich bekomme gute Summe zurück

danke

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Schubert610  31.01.2024, 16:18
@Samir988

wieviel du zurück bekommst, das hängt davon ab ob du wieder einen neuen Job hast.
Ich habe vor ein paar Jahren wegen Geschäftsaufgabe eine Abfindung von 41.000 € bekommen, habe davon 12.500 € Lohnsteuer bezahlt und weil ich dann von April bis Jahresende Arbeitslos war, hatte ich eine Steuererstattung von 8.500 €

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Samir988 
Fragesteller
 31.01.2024, 16:34
@Schubert610

wegen Krankheit ich arbeite nicht mehr im Jahre 2024 nur Abfindung und Krankengeld

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Samir988 
Fragesteller
 31.01.2024, 16:52
@Schubert610

Ich danke ihne ,sehr nett von ihnen

Vielen Dank👍

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Schubert610  31.01.2024, 17:11
@Samir988

aber ein mußt du noch wissen, wenn du bei der Einkommenserklärung immer mit deiner Frau eine Zusammenveranlagung gemacht hast, wäre es für das Jahr der Abfindung besser ihr macht die dann getrennt.
Bei mir war es so das bei einer Zusammenveranlagung 3.500 € Rückzahlung heraus gekommen wären, und bei der getrennten mußte meine Frau 1.600 € nachzahlen und ich hatte dann die 8.500 €, somit hatten wir dann 6.900 € statt 3.500 €.
am besten du fragst mal einen Steuerberater

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Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, wie Du eventuell denkst.

Es gibt Einflüsse, die wichtig sind.

  1. Es kann sein, dass die Abfindung nach der "fünftelregelung" versteuert werden kann. Das fingiert, dass Dir die ca. 150.000,- Euro in fünf Jahresraten a 30.000,- zufließen. Das spart einiges an der Progression.
  2. Das Krankengeld wiederum ist zwar steurfrei, aber es ist eine Lohnersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und den Steuersatz wieder erhöhen.

Du solltest zu einem Steuerberaterkollegen, oder einem Lohnsteuerhilfeverein gehen. Es kann Dir tausende Euro sparen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Samir988 
Fragesteller
 01.02.2024, 08:22

Ok danke

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