Erster Vollzeitjob?

3 Antworten

Die Steuerklasse ruft der AG über die ElStaM-Datei ab. Diese wird mit Eheschließung automatisch mit IV-IV eingetragen. Wenn Du StKl III haben möchtest, müsst Ihr einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt stellen:

Steuerklassenwechsel | FINANZVERWALTUNG (nrw.de)

Sobald die Ehefrau ihre erste Stelle antritt, sollte insbesondere sie diese Entscheidung wieder überdenken.

Wir haben aber nie einen Vollzeitjob gehabt. Immer nur 450euro Job

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@hansi4ever

Und was möchtest Du mir damit sagen? Für Unverheiratete ohne Kind ist in der ElStAM-Datei Steuerklasse I hinterlegt, völlig egal, ob man schon mal lohnsteuerpflichtig gearbeitet hat - weil es schlicht gar keine andere Möglichkeit gibt. Heiratet man, ändert sich das automatisch auf IV. Will man was anderes, muss man das beantragen. Vielleicht drücke ich mich ja unverständlich aus, aber was genau verstehst Du denn daran nicht?

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@Eifelia

Nochmal: Der Arbeitgeber MUSS die Besteuerungsmerkmale der ElStAM-Datei entnehmen, so wie er sie früher der Lohnsteuerkarte entnommen hat. Der Arbeitgeber KANN an den dort vermerkten Daten nichts ändern - das müsst Ihr durch den genannten Antrag tun!

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@Eifelia

Danke erst mal. Ich frage ja weil ich in dem Steuer Dschungel nicht durchblicke. Und da ich nichts mit Steuererklärung bis jetzt gemacht habe, weiß ich auch nicht was für eine Steuerklasse ich habe. Der Arbeitgeber hat mich um diese Infos gebeten. Soll ich ihm direkt die Kalte Schulter zeigen und sagen das soll er seober recherchieren? Ich habe nur gedacht, dass ich einfach so die 3 nehmen kann da wir bis jetzt gearbeitet haben.

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@hansi4ever

Der Arbeitgeber hat dich um deine Steuer-ID gebeten. Die braucht er, um die ElStAM-Daten abzurufen. Wenn er auch die Steuerklasse abgefragt hat, dann weiß Dein Gesprächspartner nicht, wie das geht - seine Personalabteilung oder die externe Firma, die die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für ihn macht, weiß das aber bestimmt. Wenn Du ihn nicht vergrätzen willst, dann stell den Antrag auf III/V und sag ihm, das Du mit Deiner Frau den Antrag gestellt hast.

Und sorry, wenn ICH etwas vergrätzt rüberkomme - aber Du fragst, wie es geht, sagst selbst, Du kennst Dich nicht aus, und wenn man Dir dann sagt, wie es geht, dann zweifelst Du es an.

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@Eifelia

(Natürlich darfst Du anzweifeln, was ich sage, wir kennen uns ja nicht, aber dann wäre es doch zielführender, einfach mal den Link anzuklicken, den ich geschickt habe...)

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Automatisch wärst Du in der 4.

Du hast aber auch die Wahl zwischen 3 und 5.

Logisch nimmst Du dann die 3.

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/verheiratete/

Aber letztendlich ist das unterm Strich gesehen egal. Denn spätestens mit der Steuererklärung wird immer alles glatt gezogen, erst dann wird festgelegt, wieviel Steuern Du tatsächlich hättest zahlen müssen.

Und diese Berechnung ist dann immer gleich, egal ob Du in 3, 4 oder 5 warst. Du zahlst bezogen auf Dein Einkommen eines Jahres letztendlich immer die selben Steuern.

Es geht lediglich darum, wieviel netto im laufenden Jahr ausgezahlt werden.

Einmal im Jahr zeigt sich dann, ob es eine Erstattung oder Nachzahlung gibt.

Vielen dank. Dann kann ich meinem Arbeitgeber also sagen, dass ich z.b 3 haben möchte?

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Ja , ich würde auch die 3 nehmen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja logo, ich auch! Er kann ja die 3 nehmen - aber doch nicht so, wie er sich das vorstellt, indem er das nämlich dem Arbeitgeber einfach nur mitteilt!

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