Kann wer der Grundsteuer zahlt aber nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, die Steuer zurück verlangen?

3 Antworten

Kann es so sein, dass Dein Bruder gezahlt hat, aber Du dann natürlich nicht mehr?

Ihr werdet ja kaum doppelt gezahlt haben.

Gegen Deinen Bruder ist nie ein Grundsteuerbescheid ergangen. Aber er hat gezahlt. Der Bescheid war gegen Dich ergangen, aber Du hast nicht gezahlt. Das Steuerkonto ist ausgeglichen.

Wenn überhaupt, kann Dein Bruder wegen Irrtums für 3 Jahre zurück fordern.

Wie wurde das Grundstück denn genutzt? Ist damals der Kaufpreis geflossen?

Ist der Kauf sozusagen vollzogen worden und nur die Umschreibung nicht erfolgt?

Dann könnte man einen Antrag stellen das Grundbuch zu berichtigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also genauso ist es , die Grundsteuer wurde einfach bei meinen Bruder eingezogen obwohl er nicht der Eigentümer ist. Also im Grundbuch selber steht nichts drin von einen Vertrag oder so, nur das ich noch der Eigentümer bin

0

Das ist nicht rund. Wie soll es denn dazu gekommen sein, dass der Bruder die Grundsteuer zahlt - die wird vom Eigentümer eingefordert? Wenn 'der Notar das Geld kassiert hat und abgehauen ist' - dann muss doch ein Vertrag abgeschlossen worden sein? Wurde dieser dem Grundbuchamt vorgelegt und wenn ja, was haben die dazu gesagt?

Dem Grundbuchamt wurde nichts gemeldet, es steht auch nichts drin. Wir sind ja davon ausgegangen das , das Grundstück jetzt meinen Bruder gehört und er hat auch die Grundsteuer gezahlt, bis ihm die Gemeinde aufmerksam gemacht hat das Grundstück gehört ihm gar nicht .

0

Da kann irgendwas an der Geschichte nicht stimmen!

Wieso bekommt denn Dein Bruder überhaupt die Bescheide über die Grundsteuer, wenn Du gem. Grundbuch der Eigentümer bist.

Ja das weiß ich selber nicht, die Grundsteuer wurde einfach bei ihm abgebucht obwohl ich der Eigentümer bin.

0