Afa beginn bei Neubauten?
Wohnungen koennen ja bereits vermietet werden bevor der bau final abgeschlossen ist. Meine Frage ist nun, ab wann AFA als Werbungskosten angesetzt werden duerfen?
Ich vermute ab "Bewohnbarkeit" der Wohnung? Aber wie datiere ich dies?
3 Antworten
Ich lehne mal aus dem Fenster und behaupte, dass AfA dann angesetzt werden kann, wenn die Kosten angefallen sind. Das sollte mit Bewohnbarkeit oder Beginn der Vermietung nichts zu tun haben.
du wärst der Erste, der jammern würde, weil jemand weniger Steuern zahlt ......
ich habe selber eine Vermietungsimmobilie, ich habe keinerlei Interesse, die Abschreibung frührer anzusetzen
Es kommt doch immer auf die persönliche Situation an. Wenn ich etwas in diesem Jahr absetzen könnte, wäre mir das lieber, als dies in zwei jahren zu tun.
Aber da das eh kein Wunschkonzert ist, stellt sich die Frage ja nicht.
Was ich nie verstehen werde, ist ohnehin, warum jemand ein Haus mit zu vermietenden Wohnungen baut und nicht einmal ein paar Euro für einen Steuerberater übrig hat. Ich mache die Erklärungen bei der Vermietung zwar auch selbst, nicht aber die erste nach dem Erwerb.
AfA beginnt mit der Fertigstellung. Im link werden Kriterien genannt.
Indem du den ohnehin fälligen mietvertrag einschickst
Naja, wenn die Wohnung nicht fertiggestellt wurde, dann kann es auch kein Mietvertrag geben...
du bist soeben aus dem Fenster gefallen ......
selbstverständlich ist die Bewohnbarkeit ausschlaggebend.
oder willst du, dass jemand Abschreibung für das Vermietungsobjekt bereits 2 Jahre vorher ansetzen kann??